Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Schreiben Muster
Warnschreiben BeispielWidget Spinner: Markenwarnungen von esons Christoph Muster
Zappelspinner, deutscher Hand-Kreisel, sind in letzter Zeit sehr beliebt geworden. Jetzt hat ein Schweizer Lieferant solcher Handgyroskope, die Einzelunternehmung esons Christoph Muster in Vetzikon, andere Fidget-Spinner-Händler verwarnen lassen. 2. Sein Anwalt Christoph Muster will den Begriff "Fidget Spinner" durchsetzen. Die Rechtsanwältin weist auf eine vermeintliche Schweizer Handelsmarke aus.
Diese Warnungen sind offenbar an viele Empfänger gegangen. In der Schweiz gibt es noch keine eingetragene Marke für das Wort FIEDGET-Spinner. In der Nizza-Klasse 28 bemüht sich Christoph Muster um den Schutz der Marke "Fidget Spinner", vor allem für Spielzeuge und Spielzeuge. Christoph Muster behauptet auch nicht-alkoholische alkoholische GetrÃ?nke (Nizza Klasse 32) und E-Commerce (Nizza Klasse 35).
Es ist fragwürdig, ob "Fidget Spinner" überhaupt als Spielwarenmarke in der Schweiz geschÃ?tzt werden kann. Es gibt auf den ersten Blick keine rechtliche Grundlage für die Warnungen und somit keinen Anlass, sich von diesen Warnungen abschrecken zu lassen, Informationen zu geben oder das Produkt zu entfernen.
Von Christoph Muster sind neben der Firma Fujitsu HANDSSPINNER weitere Anträge für die Eintragung der Wortmarke HANDSPINNER (56443/2017) und für eine dreidimensional gestaltete Markierung mit drei Widget-Spinner (56445/2017) anhängig. Offenbar will Christoph Muster jeden Vertrieb von Handgyroskopen in der Schweiz steuern, die wie ein Fidgetspinner aussehen oder HANDSPINNER oder HANDSPINNER heißen.
Laut Christoph Muster hat er in der Schweiz bereits 50'000 Fidget-Spinner abgesetzt. Als Vertreter mehrerer Schweizer Fidget-Spinner, die von eson's Christoph Muster gewarnt wurden. ch Website Christoph Muster beansprucht bereits, dass "Fidget Spinner" sein eingetragenes Warenzeichen ist, benutzt das Symbol und alle Rechte vorbehalten. Inwieweit " Zwergspinner " bereits eine Schutzmarke von Christoph Muster sein sollte, ist derzeit unklar, da in der Schweiz noch keine korrespondierende Schutzmarke im Handelsregister registriert ist.
Erste Warnungen des DSGVO eingetroffen
Die Medien berichten heute über erste Warnungen wegen falscher oder nicht existierender Hinweise zum Datenschutz auf Internet-Seiten. Diese Warnungen beruhen auf Verstößen gegen die DSGVO. Es ist sehr kontrovers, ob Warnungen als Verletzung des UWG durch Wettbewerber überhaupt verwarnt werden können oder nicht. Ich selbst wurde heute auch über die Warnungen der Firmen informiert.
Die mir derzeit zur Verfügung stehenden Daten betreffen im Wesentlichen die folgenden Konstellationen: Eine Vorankündigung: Ich akzeptiere keine Aufträge zur Warnung vor unrichtigen Hinweisen zum Datenschutz auf Internet-Seiten oder zur Abwehr solcher Warnungen. Meinen 2 Cent zum Theme und einen kleinen Einblick in das Problem, ob Warnungen wegen DSGVO-Vergehen nun wettkampfrechtlich warnbar sind oder nicht, könnt ihr in dieser Podcast-Episode nachlesen.