Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Zimmermann und Decker
Schreiner und DeckerWarnung der Kanzlei Zimmermann und Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH: "Xavas - don't look back" und "Nena - That's not all". Rechtsanwalt hilft Zimmermann & Decker bei der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "Pump It Up" des Künstlers Mike de Ville va.
Xavier Naidoo: Warnung vor dem Titel "Please do not stop dreaming" à Zimmermann & Decker Rechtanwälte
Die Anwaltskanzlei Zimmermann & Decker Anwälte geht im Namen der Tonpool Media AG gegen die Urheberrechte des Musikers Zimmermann & Decker Naidoo "Please do not stop dreaming" vor. Es ist auch auf vielen Stickmustertüchern der "German TOP 100 Einzel-Charts "-Serie dabei. Zimmermann & Decker Rechtanwälte wirft vor, dass der Name von einer Filesharing-Plattform (z.B. BitsTorrent, eDonkey, Émule, Kasaa oder Limewire) über ihre Internetverbindung heruntergeladen und wieder zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wurde.
Wegen dieser Urheberrechtsverletzungen der Firma tonnpool media gGmbH fordert die Anwaltskanzlei sowohl die Vorlage einer Abmahnung als auch die Bezahlung eines Vergleichsbetrags von 425,00 ?. Das liegt daran, dass der Name auch auf vielen Stickmustertüchern vorkommt. Wie kann man sich verhalten, wenn man von Zimmermann & Decker Anwälte gewarnt wurde?
Schreiner & Decker - Kanzlei METZLER
Die[ Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg] (filesharing-abwahnungung/zimmermann-decker/ warnt vor Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen. Zimmermann & Decker wirft den Empfängern vor, als Inhaber der Verbindung für die Verletzung des Urheberrechts haftbar zu sein. Das Mahnschreiben besteht aus 6 Abschnitten sowie dem Verfassen einer Unterlassungserklärung und der Entscheidung des Landgerichtes am Firmensitz des Anbieters.
Zimmermann & Decker Anwälte fordern die Vorlage einer Abmahnungserklärung mit Vertragsstrafe und die Bezahlung eines Vergleichsbetrages von mind. EUR 1.005,40. Verbindungsinhaber, die von der Anwaltskanzlei Zimmermann & Decker wegen Urheberrechtsverletzung verwarnt werden, sollten auf keinen Fall leichtfertig die dem Verwarnungsschreiben beiliegende Abmahnungserklärung mit Strafklausel einreichen.
In der beiliegenden Erklärung wird nach der ständigen ständigen Rechtsprechung ein Schuldeingeständnis des Abonnenten auf der Grundlage der ausgewählten Formulierung gesehen. Darüber hinaus besteht mit der Unterschrift der beiliegenden Abmahnung das Risiko, dass dem Unterzeichneten eine wesentliche Konventionalstrafe auferlegt wird. Gleichwohl sollte die Deadline für die Übermittlung der Unterlassungsverpflichtung genau beachtet werden. Durch unsere Fachrichtung im Bereich des Urheberrechts haben wir langjährige Erfahrungen mit Filesharing-Warnungen.
Wie wir auf die jeweiligen Abmahnungen eingehen können und die Vorgehensweise der verfeindeten Abmahnjuristen und Rechtsinhaber sehr gut beherrschen. Zimmermann & Decker Anwälte führen Mahnungen für folgende Gesellschaften durch: