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Tvöd Personalakte
Personalakte TvödPersonalakte / 4 Was ist der Sinn einer Personalakte? TVöD Office Professional| Öffentliche Verwaltung
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Personalakte zu erstellen. Sofern sich die Datenschutzgesetze der Bundesländer auf die Vorschriften des Beamtenrechts beziehen, beinhalten diese Bestimmungen über die Führung von Personalunterlagen, gehen aber davon aus, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist. Ebenso wenig vereinheitlicht 3 Abs. 5 TVöD eine Pflicht, sondern verlangt auch die Führung von Personalunterlagen als Selbstverständlichkeit.
Das Prinzip der Beständigkeit und Vollkommenheit kommt den Interessen des Unternehmers entgegen. Weil die Personalakte die Basis für einen angemessenen Einsatz und eine effiziente Personaleinsatzplanung ist. Die Unvollständigkeit und Unvollständigkeit der Prozesse in der Personalakte kann zu falschen Entscheidungen führen. 2. Dies betrifft auch empfindliche Angaben zur Person und zum Gesundheitszustand des Mitarbeiters, z.B. eine Sucht-/Alkoholkrankheit.
1 Abs. 2 S. 1 S. 1 KSchG einen Krankenstand des Arbeitnehmers gesellschaftlich begründen. Das Prinzip der Durchgängigkeit und der Vollzähligkeit ist aber auch im Interesse des Mitarbeiters. Das können z.B. Dokumente über die Bewilligung von Arbeitsurlaub für eine Familienfeier, über Feiertage, über langjährige und abgeschlossene Dinge ohne Einfluss auf den weiteren Verlauf sein, dies betrifft auch Skizzen und Vorbemerkungen.
Wenn jedoch die dem Schlussdokument vorangehenden Skizzen oder Vermerke beibehalten werden, sind sie wie das Schlussdokument Teil der Personalakte. Die Personalakte enthält auch Dokumente, die Auskunft darüber erteilen, wie die betreffende Verfügung zustande gekommen ist oder welche Aspekte und Überlegungen für die einzelne das Arbeitsverhältnis betreffende Massnahme oder die Unterlassung ausschlaggebend waren[5] Dies betrifft nicht die Berichterstattung und Information zur Vorprüfung.
Der Geltungsbereich der rechtmäßig erfassten Dokumente wird durch das Schutzinteresse des Mitarbeiters an seiner persönlichen Datensicherheit eingeschränkt. Abgesehen von dieser Personalakte, sei es in Einzelakten, in Zusatzakten oder auch in einer großen Anzahl von Einzeldokumenten, darf es keine andere Personalakte sein, die nicht zur Einsicht durch den Mitarbeiter vorgesehen ist.
Sämtliche Dokumente, die sich auf die Persönlichkeit und das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers beziehen, müssen so umfassend wie möglich in einer Datei abgelegt werden. Er hat das Recht zu erfahren, welche Dokumente über ihn und wo vorhanden sind. Deshalb sollte die Hauptdatei einen Verweis auf an anderer Stelle aufbewahrte Personaldokumente (Unterdateien) beinhalten....
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