Fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens Muster

Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wegen Störung des Hausfriedensmodells

Die fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und nach vorheriger Abmahnung zulässig. Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wegen Störung des Hausfriedens durch einen Pächter Ausgangssituation: Immer wieder stören Einzelmieter die Ruhe des Hauses. Der Nachbar beschwert sich bei den Behörden und letztendlich auch beim Wirt. Beseitigt der Hausherr das Problem nicht, können die verstörten Bewohner das Recht haben, die Mietpreise zu reduzieren. Das Landgericht hatte im aktuellen Verfahren den störenden Pächter zur Leerung des Mietobjektes veranlasst.

Die Vermieterin hatte immer wieder gewarnt. Auch der Pächter hatte sich vor dem Gericht unklug verhalten und war der Ansicht, er könnte in seiner Ferienwohnung tun, was er wollte. Wer sich über seine Nachbarschaft beschwert, kann das nicht übersehen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Miete reduziert wird und Sie dadurch ökonomische Benachteiligungen haben.

Als weitere Maßnahmen können eine Verwarnung und ggf. eine fristlose Kündigung und alternativ eine reguläre Kündigung des Mietvertrages erfolgen. Bei Bedarf müssen die Behörde, die Stadtpolizei und der Hausherr hinzugezogen werden. Sollte der Mieter inaktiv bleiben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Mietreduktion. Darüber hinaus können Sie auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gegen den Störenfried unmittelbar klagen.

Gegenüber störenden Anwohnern repräsentieren wir Sie. Unsere Nachbarstaaten werden aufgefordert, diese Aufforderung zu unterlassen und erforderlichenfalls rechtlich durchzusetzen. Der Hausherr ist aufgefordert, seinen Verpflichtungen nachzugehen und den Unruhestifter zur Untätigkeit zu mahnen. Bei Bedarf werden diese Ansprüche auch vor Gericht durchgesetzt. Es wird geprüft, ob ein Mietminderungsanspruch vorliegt und erzwungen.

Die Mieterin von Rabiater hat nichts in einem ruhigen Wohnhaus zu tun.

Mietinteressenten, die die Ruhe des Hauses durch gewaltsame Angriffe und schwere Verletzungen der Zimmergenossen dauerhaft beeinträchtigen, können ohne vorherige Ankündigung entlassen werden. Dies ist auch möglich, wenn es sich um ein einmaliges Verfahren und die Mieterin in Behandlung ist. Als öffentlich-rechtliche Einrichtung vermietet die Hauswirtin seit Anfang 2009 eine Einraumwohnung in München für 250,00 Euro zzgl. Zusatzkosten an einen 34-jährigen Afganer.

Die 29-jährige Mitbewohnerin, die den afghanischen Staat als friedvollen Nachbar kennt, bietet seine Mithilfe an. Er hüpfte auf, schnappte sich seinen Mitbewohner am Shirt, erwürgte ihn und drückte ihn. Auch der andere Mieter wurde schwer verletzt, ebenso sein Gefährte, der auch von dem afghanischen Bürger angegriffen wurde. Bei den Anschlägen wurde der Gefährte so schwer verletzt, dass er einen ganzen Tag lang im Spital war.

Die Hauswirtin hat den Vermieter mit Bescheid vom 26.6. 14. wegen schwerwiegender und dauerhafter Störung des häuslichen Friedens ohne Einhaltung einer Frist gekündigt. Auch andere Hausbewohner hatten wegen des Ereignisses große Bedenken vor ihm. Der gewalttätige Pächter habe den Frieden so sehr beeinträchtigt, dass dies ein wesentlicher Kündigungsgrund sei.

Die verletzten Mieter hatten angekuendigt, dass sie aus dem Hause umziehen wuerden, wenn es bis Ende des Jahres keine Loesung gebe. Eine andere Zimmergenossin erklärt auch, dass sie wegen des Ereignisses ängstlich war, im Hause zu sein und beabsichtigte, auszusiedeln. Zugegebenermaßen kam das Urteil den afghanischen Bürgern zu Gute, dass es sich um einen Einzelfall handelte und sie dann lange Zeit im Krankenhaus lagen.

Nichtsdestotrotz würden sich die Belange der Wirtin durchsetzen. Der Fortbestand des Mietvertrages bis zum Ende der regulären Frist war unzumutbar (AG München, Entscheidung vom 18.11.2014, 425 C 16113/14). Durch die Nutzung dieses Dienstes erklären Sie sich mit der folgenden Prozedur einverstanden:

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