Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Faxwerbung Abmahnung Muster
Fax-Werbung WarnmusterVerhindern Sie Faxwerbung
Faxwerbung.... Sie ist nicht nur zeit- und kostenintensiv (in Papierform und Toner), sondern belasten auch den Kopf. Aber wie kann ungewollte Faxwerbung verhindert werden? Einige von ihnen wissen nicht einmal, dass eine solche Reklame ohne Zustimmung des Adressaten nicht erlaubt ist und andere kümmern sich nicht um das rechtliche Bann.
Die Hauptmotivation des Faxabsenders kann vorhanden sein - in jedem Fall agiert der werbende Absender illegal, wenn er nicht die explizite Zustimmung des Empfängers hat. Eine Verharmlosung unzulässiger Faxwerbung ist nach der Entscheidung des BGH vom 10.12.2009, I ZR 201/07, nicht möglich. Eine unerwünschte SPAM-Faxnachricht ist immer eine unangemessene Plage - im juristischen und sachlichen Sinn.
Damit legt der Gesetzgeber mehr Wert auf Faxwerbung als auf eine Werbeaktion per e-Mail. Fax-Werbung erfordert Rücksprache mit dem Adressaten. Faxwerbung ist ohne Zustimmung immer eine unangemessene Plage. Der Versand unaufgeforderter Faxwerbung ohne Zustimmung des Adressaten ist nach 7 UWG wettbewerbsschädlich. Ungewollte Werbe-Faxe sind ein unlauterer Geschäftsakt.
Insofern kann der Werbetreibende für eine einstweilige Verfügung haftbar gemacht werden. Darüber hinaus verstößt unautorisierte Faxwerbung gegen die Persönlichkeitsrechte des Empfänger. Ungewollte Faxwerbung ist für die Betroffenen eine unangemessene Belastung. Inwiefern kann der Empfänger ungewollte Faxwerbung verhindern? Damit Sie gegen den Sender der Faxwerbung vorgegangen werden können, benötigen Sie zunächst die Absenderdaten.
Meistens, wenn ein Privatbesitzer eines Faxgerätes nur einmal eine Faxwerbung empfängt, reicht das obige Verfahren aus, um dem "Spuk" ein Ende zu setzen. Sie sollten aber vorsichtig sein, wenn Ihnen das Telefax, die Telefaxnummer oder der Sender fremd erscheint. Es gibt einen neuen Betrug, der vermuten lässt, dass ein Rückantwortfax an die sendende Nummer gesendet wird.
Im Falle von Unternehmen oder solchen Menschen, die befürchten, dass der Adressat der Anfrage nicht nachkommt, ist es ratsam, den Fax-Antragsteller unverzüglich zu warnen. Durch die Verwarnung kann der Telefaxempfänger gesetzlich dazu angehalten werden, keine weiteren Telefaxe zu Werbungszwecken zu versenden. Hierzu kann der werbende Kunde bereits bei der ersten unbefugten Faxwerbung einen Anwalt hinzuziehen.
Bei rechtswidriger Faxwerbung kann der Fax-Empfänger vom Absender des Faxes auch die Rückerstattung der entstandenen Anwaltsgebühren (durch die Abmahnung) einfordern. â??Bei besonders hartnÃ?ckigen Sendern nÃ??tzt sowieso nur die Abmahnung, in der die strafbare VernachlÃ?ssigung der Faxwerbung gefordert wird. Wenn die Abmahnung keine Wirkung zeigt, kann man auch Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche vor Gericht geltend machen.
Das Landgericht München hat mit Beschluss vom 17. August 2016 in einem von uns beiliegenden Prozess festgestellt, dass ein Faxwerber unserem Klienten die anfallenden Anwaltskosten in voller Höhe zu ersetzen hat. Auf die Abmahnung hatte der Absender bereits eine Abmahnung hin erklärt und sich dazu bereit erklärt, unserem Auftraggeber nicht geschäftlich per Fax zu schreiben, um ohne ausdrückliches Einverständnis zu werben, wenn im Fall eines Verstoßes eine Konventionalstrafe vermieden wird.
Weil gerade in diesen Zeiträumen die meisten Werbe-Faxe aus Preisgründen versendet werden. Häufig wird Fax-Werbung versendet, die ein Kontrollkästchen enthält, das anbietet, in Zukunft auf weitere Werbemaßnahmen zu verzichten, wenn der Faxempfänger ein Telefax an die vorgegebene Rufnummer zurückschickt. Stattdessen rät es sich, in Zweifeln einen Rechtsanwalt zu besuchen und darüber eine Abmahnung sprechen zu lassen und dann den werbenden Absender für die Rückerstattung der Rechtsanwaltskosten zu stoppen.