Einstweilige Anordnung Zpo

Vorläufige Maßnahmen Zpo

der CPO). In Ausnahmefällen kann der Auftrag für die gewünschte Dienstleistung aber auch vom Gericht selbst erteilt werden. Eine CCP kann auch aus einer einstweiligen Verfügung in einer Folge bestehen. Um dies zu verhindern, besteht eine einstweilige Verfügung. Einstweilige Verfügungen werden nach ihrem Inhalt vollstreckt.

940 ZPO Interim Verfügung fÃ?r die Regulierung einer....

Tip: Tragen Sie bei der Suche eine Dateinummer oder ein Dessert ein. Eine neue Suchfunktion: Temporäre Verfügungen sind auch zum Zwecke der Bestimmung eines temporären Staates in Beziehung zu einer umstrittenen Gründen notwendig, sofern diese Regulation auftritt, dies insbesondere bei kontinuierlicher Verfügungen zur Abwehr erheblicher Nachteile bzw. zur Vermeidung einer drohenden Gewalt oder von anderen Verfügungen

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769 ZPO Vorläufige Maßnahmen

Das erstinstanzliche Gericht kann auf Verlangen veranlassen, dass bis zum Erlaß des Gerichtsurteils über die in den §Â 767, 768 beschriebenen Beanstandungen die Vollstreckung gegen oder ohne Sicherheit oder nur gegen Sicherheit gestoppt werden und dass Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sicherheit aufzulösen sind. 2Er bestimmt nicht die Beendigung der Zwangsversteigerung, wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten und die Verfolgung durch ihn ausreichende Erfolgsaussichten hat.

Die Vollstreckungsinstanz kann einen solchen Beschluss in dringender Form unter Angabe einer bestimmten Zeitspanne erteilen. 2Die Durchsetzung wird nach diesem Zeitraum fortgeführt. 1.033 Entscheide zu  769 ZPO in unserer Datenbank: VorÃ?bergehende Aussetzung der Vollstreckung, Weiterbeschäftigung, .... Vorübergehende Beendigung der Durchsetzung eines Weiterbeschäftigungstitels ....

Temporäre Beendigung der Zwangsversteigerung; Folgekündigung; nicht zu.... Vertragsärztliche Angelegenheiten; Beantragung der Krankenversicherung für Zeitarbeit.... Verteidigungsrechte bei Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Einstellung der.... Vorübergehende Aussetzung der gerichtlichen Abschottung; .... Zuständiges Amtsgericht für die Regelung nach  776 S. 2 HÃ?lfte. 2 ZPO im Falle der....

Einstweilige Verfügung: Festnahme und Unterlassung

Die Festnahme und die einstweilige Anordnung dient dem vorübergehenden rechtlichen Schutz. Die Festnahme erfolgt nach § 916 I zur Sicherstellung der Vollstreckung wegen einer Geldstrafe oder wegen einer Umtauschforderung. Das einstweilige Verfügungsverfahren wird nach den §§ 935 ff. zur Absicherung weiterer Forderungen anordnet. Festnahme und einstweilige Anordnung sind in den 916 - 945, d.h. in der Achten Zivilprozessordnung festgelegt.

Festnahme- und einstweilige Verfügungsverfahren sind jedoch keine Zwangsvollstreckungsverfahren, sondern kognitive Prozesse. Gegenstand der Streitigkeit im Pfändungs- und Verfügungsverfahren ist nicht der Hauptgegenstand, sondern, da der Zahlungsempfänger nur eine einstweilige Sicherheit oder einen Vergleich verlangt, nur der Antrag auf Sicherheit. Das ist " weniger " als die wichtigste Sache.

II.Arrest1. Das Konzept und die Bedingungen der ArrestEs sind zwischen zwei Typen von Verhaftungen zu differenzieren, und zwar der realen und der persönlichen Inhaftierung. Mit der dinglichen Pfändung erhält der Zahlungsempfänger das Recht, seine Forderungen im Vermögensgegenstand des Zahlungspflichtigen geltend zu machen (§§ 929 ff.). Mit der persönlichen Festnahme wird die Geltendmachung der Forderungen gesichert, indem der Verhaftete daran gehindert wird, die zukünftige Zwangsvollstreckung durch einen Rückzug aus dem Ausland durchzusetzen.

Die Verhaftung setzt einen Anspruch und einen Grund für die Verhaftung voraus. Nach § 916 II können Forderungen im Alter, d.h. solche, die erst nach Ablauf der Frist oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen, sowie unter Vorbehalt erworbene Forderungen durch Festnahme erlangt werden. Eine Festnahme für die Personenhaft wird wegen der Härte des damit einhergehenden Eingriffes in die Persönlichkeitsfreiheit des Unterhaltspflichtigen nach § 918 nur dann begründet, wenn eine Einschränkung der Freiheitsrechte zur Sicherstellung des Anspruchs vonnöten ist.

Dies ist nur dann der Fall, wenn die Inhaftierung keinen erfolgversprechenden Charakter hat. Die Schuldnerin verkauft ihr Eigentum. Das Risiko ist groß, dass das insolvente Top-Management des Konzerns das Eigentum der Gesellschaft übernimmt allein schon wegen der schlechten Finanzlage; im Falle eines Ansturms anderer Kreditgeber. Die Verhaftung dient nicht dazu, dem Kreditgeber einen Vorsprung gegenüber anderen Kreditgebern zu geben.

Als hinreichender Grund für die Festnahme des Schuldners gilt beispielsweise, dass der Schuldner an der eidlichen Erklärung zum Zwecke der Offenlegung nach 807 durch Ausreise gehindert werden soll (BLAH § 918 Abs. 2). Jedenfalls besteht kein Grund zur Festnahme, wenn der Kreditgeber bereits durch einen Vorbehalt, durch Sicherungsübereignung oder Abtretung oder gar durch einen Vollstreckungsbefehl abgesichert ist.

Nach den §§ 919, 802 sind das Hauptgericht ( 943) und das Bezirksgericht, in dessen Amtsbezirk sich der Verhaftungsgegenstand oder die zu verhaftende Partei befinden, örtlich und sachlich befugt. Zur Entscheidungsfindung überprüft das Landgericht die Zulassung und Begründung des Antrages im Hinblick auf die erforderliche verfassungsrechtliche Deutung.

Der Gerichtsbeschluss wird gefasst: durch Verfügung, wenn der Verhaftungsantrag ohne mündliche Anhörung beschlossen wird, 922 I Satz 1 - Benachrichtigung über den Erlass im Parteibetrieb: durch Verfügung, wenn das Gericht nach einer mündlichen Anhörung beschließt, § 922 I. Zulassungsfrist, 274 III 1, wegen Eilbedürftigkeit überflüssig; jedoch keine Vorladungsfrist (kann auf Wunsch verkürzt werden).

  • Unterrichtung des Gerichts ( ( 310 ff) nach 317 mit dem folgenden Inhalt: a) Der Haftbefehl wird zurückgewiesen. Es wird die zu besichernde Forderung angezeigt und ein Pauschalbetrag zur Deckung der im Ausgangsverfahren anfallenden Gebühren hinzugefügt. Dabei wird festgelegt, ob auf Untersuchungshaft oder persönliche Verhaftung verzichtet wird.

Gegebenenfalls wird im Falle einer Pfändung nach 910 I 1 eine Klage des verhafteten Schuldners eingezogen. Im Falle der Festnahme werden detailliertere Ausführungsbefehle gemäß § 933 erteilt. Nach § 923 wird die Höhe der Entschädigungssumme bestimmt, durch deren Einzahlung der Gläubiger die Vollstreckung der Festnahme verhindern kann (§ 934).

Über die Kosten wird gemäß 91, 1992 entschieden und gegebenenfalls die Festnahme gemäß 921 II 1 von der Stellung der Sicherheit durch den Antragsteller abhängen. Wird der Haftbefehl in Form eines Beschlusses erlassen, beinhaltet er einen Begleitbefehl, der seine Weiterleitung an den Zahlungsempfänger vorsieht, der gemäß 922 I für die Bedienung des Schuldners im Rahmen des Parteibetriebs zuständig ist.

Über die Vollstreckbarerklärung der Inhaftierung wird nicht entschieden, da dies naturgemäß eine ausdrückliche Verfügung ist und in den 928 ff. a) Im Falle einer Pfändung in dinglicher Form die allgemeinen Vollstreckungsvorschriften ( 928) zur Anwendung kommen, jedoch mit besonderen Merkmalen: Die Problematik ist wichtig, weil es prinzipiell zulässig und gerechtfertigt sein muss, wodurch die Zulassung auch dann geprüft werden muss, wenn der Antragsteller offensichtlich unberechtigt ist, z.B. bei Fehlen eines offenkundigen Vorbringens.

Es wird zwischen zwei Typen von einstweiligen Verfügungen unterschieden, und zwar der Sicherungsanordnung nach 935, die der Absicherung von Forderungen aller Art dienen, nicht aber von Zahlungsansprüchen, und der Regulierungsanordnung, mit der Bestimmungen nach 940 in Bezug auf strittige Rechtsbeziehungen gemacht werden. Zudem hat die Rechtssprechung in bestimmten Ausnahmefällen die so genannten "Leistungsverfügungen" eingeführt.

Nach § 936 gelten für die einstweilige Anordnung die für die Festnahme anwendbaren Vorschriften, soweit nichts anderes angegeben ist. Für die einstweilige Anordnung sind daher auch ein Anspruch auf Anordnung und ein Grund zur Anordnung notwendig. Der Unterlassungsanspruch gehört prinzipiell auch zu dieser Gruppe, kann aber natürlich nur durch Anordnung der einstweiligen Verfügungen abgesichert werden und bedarf daher einer einstweiligen Anordnung (siehe unten).

Im Einzelfall, namentlich bei der Anmeldung einer Abmahnung ( 885 I 2 BGB) oder eines Einspruchs ( 899 II 2 BGB) durch einstweilige Anordnung, wird das Bestehen eines Verfügungsgrunds unwiderlegbar vorausgesetzt. Aber auch in den FÃ?llen des  25 UWG gibt es keinen Grund zur VerfÃ?gung, wenn der GlÃ?ubiger zu lange auf eine einstweilige VerfÃ?gung wartete.

Nach § 938 steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtshofes, welche Massnahmen zur Sicherstellung des aktuellen Standes der Dinge vonnöten sind. Im Regelfall wird der Kreditgeber eine gewisse Massnahme verlangen, aber das Schiedsgericht ist daran nicht gehindert. 308 I hat hier nur insofern Auswirkungen, als die bestellte Massnahme nicht über den Einsatz des Zahlungsempfängers hinausgeht (BLAH § 938 Abs. 3).

Aufgrund des Antizipationsverbots kann diese Bestimmung jedoch nur für die Zeit bis zur abschließenden Beurteilung vorgenommen werden. Auf jeden Fall muss die bestellte Sicherheit, Vorschrift oder Ausführung so präzise gestaltet sein, dass sie durchgesetzt werden kann. Die einstweilige Anordnung beinhaltet jedoch im Gegensatz zum Haftbefehl keinen Vergleichsbetrag nach 923, so dass in der Regel die Abtretung oder Unterlassung des Gläubigers nicht zu erwirken ist.

Ein Verzicht auf die einstweilige Anordnung gegen Sicherheit des Zahlungspflichtigen ist daher nur in Ausnahmefällen nach 939 möglich. Ein Schaden für den Schuldner durch die Vollstreckung der vorläufigen Anordnung ist nicht hinreichend (BLAH § 939 Abs. 1). Verkündet das Amt der Zwangsbereitschaft gemäß 942 eine einstweilige Anordnung, so setzt es von sich aus eine angemessene Nachfrist fest, innerhalb derer der Schuldner die Vernehmung bei dem Hauptgericht zu erwirken hat.

Im Falle einer Verfügung über den Verhaftungsantrag (ohne mündliches Verfahren) durch Entscheidung: Im Falle einer Verfügung über den Verhaftungsantrag (nach mündlichem Verfahren) durch Entscheidung: 926 I. kann der Unterhaltspflichtige durch das zuständige Gericht eine Klagefrist für den Hauptgläubiger einräumen.

Solange die Hauptfrage noch nicht anhängig ist und die Dringlichkeitsmaßnahme noch aussteht, ist der betreffende Rechtsbehelf zulässiger. Nach § 926 II kann der Zahlungspflichtige die Rücknahme der Festnahme oder einstweilige Anordnung verlangen, wenn die dem Zahlungsempfänger gesetzte Frist zur Klageerhebung nicht eingehalten wurde. Dieses Ersuchen ist statthaft, wenn der gepfändete Anspruch weiterhin existiert und eine Gefährdung des Schuldners ist.

Die Gläubigerin kann die Klage jedoch bis zum Ende der Anhörung über die Nichtigkeitsklage erheben (§ 231 II). Bei Zulässigkeit und Berechtigung des Antrags erklärt das zuständige Bundesgericht die Sofortmaßnahme durch rechtskräftiges Urteil zurückgenommen (BLAH § 926 Abs. 15). Das hat zur Konsequenz, dass der Zahlungsempfänger nicht nur die Gebühren für das Löschungsverfahren, sondern für das gesamte Eilverfahren zu zahlen hat.

Nach § 927 I kann der Gläubiger auch den Widerruf der Dringlichkeitsmaßnahme wegen geänderter Verhältnisse verlangen. Die Klage ist nach 927 I, wie die nach 926 II, solange die Festnahme oder die einstweilige Anordnung vorliegt und eine Gefährdung für den Unterhaltspflichtigen bedeutet, statthaft.

Nach § 927 II ist das zuständige Amtsgericht und, wenn die Hauptverhandlung bereits hängig ist, das Hauptverfahren das Hauptverfahren. Für die Fälle des 942 ist immer das Hauptgericht des Hauptsacheverfahrens ausschlaggebend. Das Recht auf Festnahme oder Verfügung verfällt mit der Erbringung. Die Vollstreckungsfrist gemäß 929 II hat der Zahlungsempfänger unterlassen.

Stellt sich die Dringlichkeitsmaßnahme von vornherein als rechtswidrig heraus, wird sie gemäß 926 II wegen nicht fristgerechter Klageerhebung rückgängig gemacht oder läßt der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen nicht fristgerecht zum Hauptgericht vorladen ( 942 III), so bestimmt 945 die Schadensersatzverpflichtung unabhängig vom Verschulden. Ein abgelehnter Kreditantrag kann vom Kreditgeber mit neuen Fakten oder Beweismitteln nachgereicht werden.

Ist die Ausführungsfrist von einem Kalendermonat gemäß 929 II abgelaufen, kann er den Erfolg des Antrags erneut beantragen, weil dann der Anspruch auf die Kündigung gemäß 927 (siehe unten) erlischt und damit gegenstandslos wird. Beispiel: Er beantragte beim Amtsgericht Bochum eine einstweilige Anordnung zur Eintragung eines Vorbehalts auf dem Gelände des Bergers zur Sicherstellung seiner Forderung auf eine 22.998,88 Bauhandwerkersicherheitshypothek mit einer Zins- und Gebührenpauschale von 4000 ?.

1 ) In Abschnitt III des Grundbuchs Bochum, Ed. Linden, Bl. 456 über das Vermögen des Beklagten ist für den Anmelder ein Prioritätsvermerk zur Sicherstellung des Anspruches des Anmelders auf Gewährung einer Bauhandwerkersicherheitshypothek in der Höhe von 22.998,88 sowie eine Zins- und Unkostenpauschale von 4000,00 Euro eintragen.

Gegen die einstweilige Anordnung legte der Beklagte Berger Berufung ein, da er - Berger - den vom Anmelder richtig angegebenen Saldo bezahlen würde, sobald ihm ein Darlehen gewährt worden sei; die Zahlung des Kredits hing jedoch davon ab, dass sein Kreditgeber, die C-Bank, eine Grundpfandgebühr in der durch die Vorankündigung gesperrten Rangfolge erhalten habe.

Die Beklagte Berger, die von ihrem Rechtsanwalt repräsentiert wird, beantragte die Abweisung des Unterlassungsantrags und die Rücknahme des Erlasses...... Die Klägerin Alt, die von ihrem Rechtsanwalt vertrat, beantragte eine einstweilige Anordnung....

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