Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Wie lange ist eine Abmahnung in der Personalakte
Zeitdauer einer Warnung in der PersonalakteDaher kann der Mitarbeiter ein verständliches Interesse an der Löschung einer Abmahnung aus seiner Personalakte haben.
Und wie lange verbleibt eine Warnung in der Personalakte?
Der Vorläufer der Personalakte, der heute an vielen Stellen verwendet wird, findet sich im früheren allgemeinen Bodenrecht der Preußenstaaten, wo er unter dem Namen "Dienerakte" vor allem für die Funktionäre des Königshofes verwendet wurde. Oftmals werden die unternehmensinternen Personalakte zuerst verwendet, wenn es darum geht, die Zahl der Beschäftigten zu reduzieren.
Und was steht in der Personalakte? Insbesondere in mittleren bis großen Betrieben wird für jeden Mitarbeiter und jeden Mitarbeiter eine sogenannte Personalakte angelegt. Es beinhaltet alle für das Beschäftigungsverhältnis relevanten bzw. im Kündigungsfall wichtigen Angaben und Nachweise. In der Personalakte wird vor allem eine Warnung an den Mitarbeiter festgehalten.
Selbstverständlich kann und soll der betroffene Mitarbeiter darauf beharren, dass nach der Abmahnung auch ein von ihm oder einem Anwalt geschriebener Einspruch in die Personalakte aufgenommen wird. Nach dem Arbeitsgesetz hat der Mitarbeiter einen gesetzlichen Anrechtsanspruch. Die Personalakte kann auch folgende Inhalte haben: Der Schutz der Daten ist besonders wichtig für das Personal.
Alle Dokumente sind daher einem strikten Vertrauensbeweis unterworfen. Deshalb ist der Unternehmer auch dafür verantwortlich, dass kein Unberechtigter Zugriff auf den Akteninhalt seiner Angestellten hat. Aus der Personalakte entfernt werden? Jeder Beschäftigte hat nach dem Arbeitsgesetz, namentlich nach § 83 Abs. 1 BetrVG, das Recht, vom Auftraggeber zu verlangen, dass er die in seiner Personalakte enthaltenen Dokumente einliest.
Findet er nun in seiner Personalakte eine ungerechtfertigte Abmahnung, kann er dagegen Einspruch erheben, eine Antwort verfassen und natürlich auch seinen Auftraggeber bitten, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Wenn die Warnung in digitalisierter Fassung vorliegt, kann er diese natürlich auch aus der Personalakte auslöschen.
Wurde die Abmahnung jedoch in irgendeiner Form begründet, kann die Abmahnung für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren in der Personalakte bleiben. Das BAG gibt keinen exakten zeitlichen Rahmen vor und überlässt dem Arbeitgeber eine mögliche Streichung der Abmahnung aus der Personalakte. Deshalb stellt sich die folgende Frage: "Wie lange wird eine Warnung in der Personalakte sein?
Ein Warnhinweis ohne Grund muss nicht auf sich selbst basieren und sollte auf jeden Falle einen Widerruf schreiben.