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überschreitung der Arbeitszeit von 10 Stunden
Überschreitung der Arbeitszeit von 10 StundenBR-Forum: Ablauf der Arbeitszeit bei Überschreiten von 10 Stunden
Unsere Unternehmensleitung kürzt derzeit lediglich die Zeit, die die gesetzlich vorgeschriebene maximale Arbeitszeit von 10 Stunden überschreitet, d.h. der Mitarbeiter hat für das Unternehmen unentgeltlich mitgearbeitet. Nach unserer Auffassung darf das Unternehmen dies nicht so leicht tun, da dies einerseits dem Gesetz über die Arbeitszeit, 16 Abs. 2, zuwiderläuft und andererseits die erbrachte Leistung zu vergüten ist.
Der Zeitraum über die 10 Stunden ist nicht amtlich festgelegt, sondern resultiert aus dem Arbeitsaufwand. Das Management will mit diesem Mittel "die Mitarbeiter so weit wie möglich schulen, dass auch ihre Führungskräfte hier eine Verpflichtung haben, kommt für uns nicht in Betracht. Hello frenzfeder, 16 Abs. 2 ARZG besagt nur, dass die Arbeitszeit, die an Wochentagen über die Arbeitszeit hinausgeht, erfasst werden muss.
Inwiefern ist der in Ihrem Arbeits- oder Kollektivvertrag vereinbarte Arbeitstag länger als 8 oder 10 Stunden? Haben Sie im Fernsehen oder Fernsehen für 10 Stunden pro Tag nach § 7 ARZG andere Vorschriften erlaubt? Wurden diese Uhrzeiten über 10 Stunden vom Kunden bestellt oder gar vom BR freigegeben?
Die AG tut dies wahrscheinlich, um die Übertretung des Schiedsgerichts zu unterdrücken. Sie erläutern dem Kunden dann gern das Schiedsgerichtsverfahren. Die Kundin sollte nichts verbergen oder abtrennen. Normalerweise erinnert man die MA daran, wenn sie ihre Arbeitszeit überschritten haben, und beendet sie dann wieder. Möglicherweise hat er den Auftragnehmer über die Erfüllung des Schiedsgerichts informiert und wenn er dies weiterhin missachtet und rechtliche Mittel anwendet.
BR sollte den Auftragnehmer eindringlich auf die Beachtung des Schiedsgerichts gesetzes und die eventuellen Konsequenzen eines Verstoßes aufmerksam machen. Wenn die Mitarbeiter dann weiter das Schiedsgerichtsgesetz ignorieren, kann ihnen nicht geholfen werden. Start und Ende der Tagesarbeitszeit.... Nach dem AZG sind Arbeitszeiten von mehr als 10 Stunden nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Außerdem sollten Sie Ihre Mitarbeitenden dazu anregen, den " Hammerschlag " spaetestens nach 10 Stunden zu setzen und mit der Arbeit zu beginnen.