Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rücknahme Batterien
Batterie-RückgabeGemeinsame Rücknahmesystem Batteries Foundation
Hamburg, 30.05. 2018, "Vor 20 Jahren haben sich die wichtigsten Akkuhersteller und der ZVEI vorgenommen, in Deutschland ein sicheres und flächendeckendes Rücknahmesystem zu errichten. "so Georgios Chryssos, Vorstandsmitglied der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). "Wir können heute, in unserem Jahr des Jubiläums, mit Freude auf unsere Anwender zurückblicken: Es ist uns im Laufe der Jahre geglückt, den gestiegenen Ansprüchen an das Sammelvolumen gerecht zu werden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr, in dem wir vor wachsenden Aufgaben standen, ist es uns wiederum mit einem Anteil* von 46,9 Prozent über den rechtlichen Vorgaben liegen. "Hamburg, 28.02.2018. Nach Angaben der Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS) gibt es seit einiger Zeit beträchtliche Strukturdefizite bei der Umsetzung des Batteriengesetzes.
Dies hat zu Wettbewerbsverfälschungen im Batterie-Rücknahmebereich und damit zu einer unfairen Lastenteilung zwischen dem gemeinschaftlichen System der Rücknahme und den so genannten eigenen Systemen der Rücknahme zum Nachteil der Produzenten im gemeinschaftlichen System der Rücknahme von Batterien und Akkus gefuehrt. Mit dem Wegfall der Rücknahme werden die Konditionen für kostenlose Rücknahmeangebote im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Verordnung nun organisatorisch verbessert und zum 1. April 2018 umgestellt.
"Jänner 2017 reagiert man mit der neuen Tarifliste auf die geänderten Bedürfnisse und Chancen der heutigen und zukünftigen Batteriewelt", resümiert GRS-Chef Georgios Chryssos den Zwischenschritt. Leistungsfähige Akkusysteme werden in allen Bereichen des Lebens immer häufiger eingesetzt. Viele Geräte enthalten heute so genannter Hochenergie-Batterien, die immer strengere Sicherheitsanforderungen an Rücknahme und Recycling stellt.
"Das löst eine große Aufgabe für den Gebrauch von neuen Batterietechnologien", sagt Georgios Chryssos, CEO der GRS, zu dem Zwischenschritt.
Wichtiger Hinweis zur kostenfreien Rücknahme von Geräten
Hamburg, 04.07.2017. Die GRS (Stiftung Gemeinsame Rücknahmesysteme Batterien) ist seit vielen Jahren der bundesweite Garantiegeber für die Altbatterieentsorgung. Die GRS hat neben ihren gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen auch Batterien von Rücknahmestellen zurückgenommen, für die es keine Übernahmeverpflichtung im Sinn von § 9, 12 oder 13 BattG gibt. Bedauerlicherweise haben die marktbedingten Fehlentscheidungen in letzter Zeit dazu beigetragen, dass die Kosten für die dem gängigen System angegliederten Unternehmen im Gegensatz zu den so genannten eigenen Systemen der Rücknahmestellen unvertretbar gestiegen sind.
Deshalb sind wir bedauerlicherweise verpflichtet, alle Rücknahmestellen daraufhin zu prüfen, ob ein Rechtsanspruch auf freie Rücknahme und Beseitigung von gebrauchten Batterien vorliegt. Ist eine Annahmestelle keine gesetzliche Annahmestelle im Sinn des Batteriengesetzes, können wir erst ab einer Liefermenge von 12 befüllten Annahmefässern pro Annahmestelle bis auf weiteres einen kostenfreien Annahmeservice anbieten.
Wird dieser Mengenschwellenwert jedoch nicht eingehalten, hat die Annahmestelle die Wahl, die gesammelten gebrauchten Batterien an eine obligatorische Annahmestelle in ihrer Umgebung abzugeben oder eine kostenpflichtige Annahmestelle zu bestellen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass dieser Ansatz den gesteckten Umweltschutzzielen zuwiderläuft, und bemühen uns um eine gerechte Lastenteilung zwischen dem gemeinschaftlichen und den eigenen Systemen der Rücknahme.
Wir wünschen uns, dass diese Massnahme nur von kurzem Umfang sein wird und dass wir bald alle Sammelstellen mit einem kostenlosen Sammelservice versorgen können. Inzwischen ist die Foundation für die Erzeugnisse von mehr als 3.500 Akkuherstellern und Importeuren mitverantwortlich. Fast alle zurückgegebenen Batterien werden recycelt.