Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Online Geschäft Widerrufsrecht
Widerrufsrecht im Online-ShopWiderrufsbelehrung für Online-Shops, Wie Sie Ihr Geschäft ohne Vorwarnung führen können
Das neue Widerrufsrecht ist zwar seit Juli 2014 in Kraft, aber es gibt immer noch millionenfach überholte und mahnbare Widerrufsbelehrung im Internet. Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie Ihren Online-Shop rechtskonform führen, um Belästigungen und Warnungen zu unterlassen. Auf das neue Widerrufsrecht ist der Kunde gesondert hinzuweisen (' 312 d BGB in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
Dies kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen, aber auch durch den Fachhändler, der im Rahmen des Vertragsschlusses ein vollständig ausgefülltes Widerrufsformular mit allen rechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung bereitstellt. Das Kernstück des neuen Widerrufsrechtes ist, dass der Besteller den online abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen, berechnet ab dem Tag des Eingangs der Waren oder der letzen Teilleistung, ohne Angaben von GrÃ?nden ( " 312g i.V.m. 355 - 356 BGB"), zurÃ?
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dabei kann der Besteller das erstellte Widerrufsformular, das Muster-Widerrufsformular (gemäß Anhang 2 zu Artikel 246a 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB) oder den Auftrag informell in Textform oder kürzlich auch telefonisch rechtsgültig zurückziehen. Er hat in jedem Falle das Recht auf eine entsprechende Bescheinigung des Dealers.
Bereits erbrachte Gegenleistungen hat der Verkäufer 14 Tage nach Ablieferung, längstens aber nach Eingang der Waren zu erstatten (§ 357 Abs. 4 BGB). Ist die Anzeigepflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt, besteht eine Nachfrist. Er erlischt jedoch 12 Monaten und 14 Tagen nach Empfang der Waren ("§ 356 Abs. 3 BGB").
Vom Widerrufsrecht sind einige Warenarten ausgenommen, es sei denn, Sie haben etwas anderes bestimmt (siehe § 312g Abs. 2 BGB, Nr. 1 bis 7). Hierzu zählen beispielsweise einzelne Produkte wie Maßkonfektion, leicht verdauliche Waren oder gewisse versiegelte Waren, von denen das Siegel nach der Auslieferung abgenommen wurde, z.B. Programme oder Hygieneartikel.
Im Regelfall werden Sie sich an diese Aufstellung halten wollen, aber vergessen Sie nicht, den Auftraggeber im Zuge Ihrer Informationspflichten zu unterrichten. Die Rücksendekosten kann der Verkäufer dem Käufer nun vollumfänglich in Rechnung stellen, sofern er ihn vorher informiert hat (§ 357 Abs. 6 BGB). In Zukunft werden die Transportkosten immer vom Einzelhändler getragen, es sei denn, der Konsument möchte eine andere als die billige Versandart.
Im Falle des Widerrufs und der Rückgabe hat der Besteller keinen Ersatzanspruch auf Erstattung der höheren Versandkosten (§ 357 Abs. 2 S. 2).