Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Nebentätigkeit Arbeitgeber Melden
Sekundäre Arbeitsregister ArbeitgeberMeldepflicht I: Muss der Arbeitgeber einwilligen?
So lange Sie nicht mit Ihrem Arbeitgeber konkurrieren und die Leistung Ihrer Haupttätigkeit nicht unter Teilzeitarbeit leiden, darf Ihr Arbeitgeber Ihren Unternehmergeist nicht behindern. In der Regel auch dann, wenn Teilzeittätigkeiten im Anstellungsvertrag explizit verboten sind. Mitarbeiter haben es gut: Wenn Sie einen Anstellungsvertrag unterschreiben, müssen Sie nur Ihre Arbeitsverpflichtung einhalten.
Der Arbeitgeber kann keine gewisse Güte der individuellen Ergebnisse einfordern. Doch gerade weil die Mitarbeiter "nur" ihrem Vorgesetzten ihre Manpower verdanken, müssen sie auch dafür Sorge tragen, dass sie während der Arbeitszeit nicht nur physisch präsent, sondern auch effizient sind. Folgende Erwägungen gehen davon aus, dass ein Interessenskonflikt zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter überhaupt besteht und/oder eine Nebentätigkeit durch den Vorgesetzten untersagt ist.
So lange Sie mit Ihrem Vorgesetzten gut auskommen und Ihr Nebenjob keinen Einfluss auf Ihren Hauptjob hat, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Ihr Arbeitgeber hat während Ihrer Arbeitszeiten das Recht auf Vollbeschäftigung, so dass Sie eine Leistungsminderung in Ihrer Haupttätigkeit verhindern müssen. Dabei ist prinzipiell unbedeutend, ob mögliche Behinderungen des Arbeitnehmers auf durchfeierte Nächte oder geschäftliche Freizeitaktivitäten zurückgeführt werden sollen.
Auch wenn die Länge des Schlafes schwierig zu kontrollieren ist, gibt das Gesetz über die Arbeitszeit eine ziemlich genaue Angabe der höchstzulässigen wöchentlichen Arbeitszeit im Streik. Das bedeutet, dass an sechs Tagen der Woche in der Regel acht Arbeitsstunden zulässig sind. Mit einer regulären wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 48 Std. riskieren Sie im Falle eines Streits die Verletzung des Arbeitszeitgesetzes und damit Ihrer vertraglichen Verpflichtungen - egal, ob die Regelung der Teilzeitbeschäftigung in Ihrem Anstellungsvertrag oder nicht.
Ihr Arbeitgeber muss das Arbeitsschutzgesetz in seinem Unternehmen einhalten, daher hat er das Recht sicherzustellen, dass die Zeit, die seine Arbeitnehmer durch eine Nebentätigkeit in Anspruch nehmen, innerhalb der oben angegebenen Zeiträume liegt. Dabei ist es egal, ob Sie selbständig oder unselbständig sind. Im Vergleich zu Teilzeitbeschäftigten haben Selbständige jedoch den Vorzug, dass in vielen FÃ?llen nur sie selbst Ã?ber die tatsÃ?chliche Zeitbelastung aufschlussreich sind.
Wenn Sie jedoch nachweisen können, dass Sie die im Arbeitsstundengesetz vorgesehenen Höchstgrenzen überschritten haben, verstoßen Sie sachlich gegen Ihren Anstellungsvertrag. Auch wenn Sie während der Arbeitszeiten nichts "schulden". In Zweifelsfällen reicht es aus, wenn Ihr Vorgesetzter nachweist, dass Sie über das erlaubte Maß hinausgegangen sind. Die Mitarbeiter haben keine freien Hände bei der Organisation ihres Jahresurlaubs: Er wird streng gesehen als Freizeiturlaub bezeichnet und soll unter anderem der Wiederherstellung der Vollbeschäftigung dienen.
8 des Bundesferiengesetzes besagt auch: "Während des Urlaubes darf der Mitarbeiter keine dem Zweck des Urlaubes zuwiderlaufende Erwerbsarbeit verrichten. "Natürlich kann Ihnen Ihr Vorgesetzter - oder im Falle eines Streits das Arbeitsamt - nicht sagen, wo Sie Ihren Aufenthalt in den " besten Jahreswochen " verleben und was Sie tun sollen, damit Sie den Rest bekommen, den Sie wollen.
Aber wenn Sie während der Feiertage die gleichen oder sehr ähnlichen Aktivitäten wie an Ihrem Arbeitsort durchführen (nur für Ihre eigenen Gäste und auf eigene Rechnung), wird Ihr Vorgesetzter rasch in der Lage sein, das Arbeitsamt davon zu überzeugen, dass der erwünschte Zweck der Erholung nicht erreicht wird. Gleiches trifft bei Krankheit zu: Wenn ein Mediziner einen Elektroinstallateur als arbeitsunfähig zertifiziert, dann trifft dies natürlich nicht nur auf seinen hauptberuflichen Beruf zu.
Dann muss er auch eine kleine Auszeit in seinem kleinen Handwerksbetrieb nehmen. Im Krankheitsfall muss sich ein Mitarbeiter so benehmen, dass seine Leistungsfähigkeit schnellstmöglich wieder hergestellt wird. Es gibt kein allgemeines Arbeitsverbot für Teilzeitarbeit im Ferien- oder Krankheitsfall. Dagegen ist die Kontrolleurin, die auch als Buchhaltungsassistentin tätig ist, in der Regel gut daran getan, Ferien und Betriebsurlaub zu kombinieren.
Wenn sie dagegen auf Mallorca als Gartenarchitektin oder Sportanimateurin tätig ist, ist der Sachverhalt ganz anders: Für einen Büroangestellten kann Körperarbeit im Urlaub eine gesunde und entspannende Balance sein. Eine finanzielle Ergänzung bedeutet keine Vertragsverletzung in der Hauptbeschäftigung. Denken Sie daran, dass die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften letztendlich in Ihrem eigenen Sinne sind.
Mit Ihrer Leistungsreserve verantwortungsvoll umgehen - und gleichzeitig die berechtigten Belange Ihres Unternehmens achtet! Wo wir gerade von Arbeitgeberinteressen sprechen: Zudem sind Ihre Entwicklungsmöglichkeiten durch ein allgemeines Konkurrenzverbot eingeschränkt: Auch wenn dies nicht explizit in Ihrem Anstellungsvertrag festgeschrieben ist, dürfen Sie nicht mit Ihrem Vorgesetzten konkurrieren - und schon gar nicht Ihre Kundschaft weglocken!
Dies resultiert aus den Nebenverpflichtungen des Arbeitsverhältnisses, zu denen nach geltender Rechtssprechung auch die Einhaltung des "Grundsatzes von Treu und Glauben" in 242 BGB gehört: So wie der Arbeitgeber eine "Sorgfaltspflicht" gegenüber seinen Arbeitnehmern hat, müssen die Arbeitnehmer ihre "Loyalitätspflicht" einhalten. Dies mag altmodisch und altmodisch erscheinen - ist aber Teil der Regeln des Arbeitsrechtes: Eine solche Erlaubnis ist in der Regel als bloße Formalität anzusehen, eine Meldepflichtverletzung ist auch keine schwerwiegende Vertragsverletzung, die möglicherweise eine Entlassung rechtfertigt.
Ganz anders sieht es bei Staatsbeamten aus, die, wie Sie wissen, nicht unter die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften fielen. Wegen ihrer Sonderstellung, vor allem bei der Ausübung staatlicher Funktionen, besteht eine allgemeine Offenlegungspflicht für nebenberufliche Tätigkeiten von Bediensteten. Auch viele nebenberufliche Tätigkeiten sind bewilligungspflichtig. Es gibt viel mehr Gründe für "Scheitern" als in der restlichen Wirtschaft: eine hohe Belastung der Arbeitskräfte, die die "ordnungsgemäße Ausübung von Amtspflichten", den eventuellen "Konflikt mit Amtspflichten", die Gefährdung der "Unparteilichkeit oder Neutralität des Beamten", den "Ruf der staatlichen Verwaltung" beeinträchtigt.
Ist ein Beamter also von der Teilzeitarbeit ausgeschlossen, kann er sich nicht ohne weiteres auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Berufsentscheidung berufen. 2. Da es sich bei den Beamtengehältern (und späteren Renten) nicht um leistungsbezogene Gehälter (oder Renten), sondern um Renten oder Unterhaltszahlungen des Arbeitgebers handelt, können die Einnahmen aus genehmigter Nebentätigkeit ganz oder zum Teil auf die Vergütung angerechnet werden!
Unternehmerische Beamtinnen und Beamte sollten sich daher mit den für sie gültigen Sonderregelungen bekannt machen und sich vor Beginn einer (selbstständigen) Nebentätigkeit beratschlagen. Im Gegensatz zu Beamten müssen sich Arbeitnehmer in der Regel nicht darum kümmern, dass ihr Arbeitgeber sie von der Nebentätigkeit ausschließt. Natürlich unter der Voraussetzung, dass Sie sich innerhalb dieser Limits befinden oder einen Vorgesetzten haben.
Diese Freiheiten bestehen auch dann, wenn nebenberufliche Tätigkeiten im Arbeitsverhältnis völlig verboten sind. Dennoch sind Sie gut beraten, sich mit Ihrem Arbeitgeber über ein geplantes Nebenjob zu unterhalten. Büros und Verwaltungen können sich auch für Ihr Nebengeschäft begeistern.