Neue Abmahnwelle Streaming

Warnwelle Streaming

Nach Solmeckes Worten ist jedoch keine neue Welle von Warnungen zu befürchten. Neuer Betrug: Betrüger senden Streaming-Warnungen. Ist" Streaming" mit dem Streaming-Dienst "Popcorn Time" illegal? Was sind die Auswirkungen auf das Streaming von Fußballspielen? Sagen Sie, wo Sie alte und neue Perlen, Mainstream und Arthouse finden können.

Nun ist auch Streaming strafbar: Steht eine neue Welle von Warnungen bevor?

Das Urteil des EuGH kam für einige unerwartet: Jeder, der ohne Einwilligung der Autoren Filme, Reihen oder Bundesliga-Live-Übertragungen schaut, riskiert, gegen das Recht zu verstossen. Wenn Sie in Zukunft auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie Provider wie z. B. Kinox. to oder film4k. to ausweichen. Streaming von kopiergeschützten Inhalten weicht von der Dateifreigabe dadurch ab, dass Benutzer während der Dateifreigabe Daten downloaden und zum Schutz anderer aufladen.

Der Austausch von urheberrechtlich geschützten Daten wurde daher bereits in der Vergangenheit als kriminelle Verletzung des Urheberrechts angesehen. Die Musik- und Filmbranche hat auch gegen die Anbieter von Websites wie z. B. Kinox. to oder film4k. to vorgegangen, aber die User dieser zweifelhaften Streaming-Angebote sind bisher weitgehend unberührt geblieben. Viele Anwälte glauben, dass Streaming eine Ausnahmeregelung im Urheberrechtsgesetz ist:

Daher konnten sich die User bisher auf illegal gestreamten Seiten wohlgefühlt haben, da sie die Videos nicht downloaden, sondern nur ansehen. Die Anwender, aber auch die Anwälte, die diese benutzerfreundliche Auffassung bisher geäußert haben, müssen nun ihre Ansichten ändern. Die Klage betrifft nicht die Benutzer, sondern einen in den Niederlanden ansässigen gewerblichen Erbringer.

Die Multimedia-Box "Filmspeler" verknüpft auch illegale Angebote. Ein holländisches Landgericht hat dann den EuGH um ein Urteil ersucht. In seinem Appell plädierte er dafür, dass Streaming-Benutzer die Absicht hätten, kostenlos zu schauen, wofür sie tatsächlich bezahlen muessten. Er fuhr fort, dass die Benutzer sehr gut wissen würden, wenn es um Streaming geht.

Sein Fazit: Technisch gesehen ist das Benehmen der Personen, die im Netz surfen und Webseiten betrachten, nicht mit dem Benehmen einer Personen zu vergleichen, die durch Streaming Videos und Sendungen abspielen. Der Europäische Gerichtshof hat zugestimmt und erklärt, dass das Übernahmeangebot eine Verletzung des Urheberrechts darstellt, da die Box die geschützten Arbeiten der Allgemeinheit bereitstellt.

Selbst wenn diese Verdoppelung aus technischer Sicht "flüchtig" ist, schadet sie den Rechtsinhabern, da die Benutzer die Arbeiten nicht bezahlen würden. Weil das EuGH-Urteil auf jeden anderen Rechner angewendet werden kann, wird die zukünftige rechtliche Beurteilung wahrscheinlich nur vom Streaming-Verfahren als solchem abhängen. Kurzum: Das Haftungs- und Warnrisiko ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erheblich angestiegen.

Daher werden die Gerichtshöfe bald im einzelnen prüfen müssen, ob der Benutzer die rechtswidrige von einer rechtmäßigen Website hätte trennen können. Die Anerkennung einer "offensichtlich illegalen" Verwendung muss geklärt werden. Wenn Sie wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt werden oder von einem Anwalt eine Abmahnung bekommen, sollten Sie uns unverzüglich kontaktieren.

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