Illegaler Download Strafe 2016

Unzulässiger Download Penalty 2016

aus dem Internet werden nach der geplanten Änderung des Urheberrechtsgesetzes strafrechtlich verfolgt. Sprung zu Was ist strafbar? um einen Online-Anbieter zu beschaffen, lauern auch hier Gefahren, um sich strafbar zu machen. Wird es strafbar sein, solche Filme im Internet zu verbreiten? Jüksek schreibt am Montag 16.

05. 2016 um 18:58 Uhr.

Für illegale Herunterladungen wird nicht gehaftet.

Filesharing und illegales Herunterladen sind ein ständiges Anliegen der Justiz. Einfaches " WEP " Verschlüsseln ist nicht ausreichen. Wird jedoch ein Router werksseitig mit einem 16-stelligen Einzelschlüssel nach gängigen Standards (WPA2) abgesichert, können sich Internetnutzer darauf verlassen. 2. Bei einem Hacking ihres WLANs sind sie nicht haftbar. Dies hat der BGH am 24. Nov. 2016 beschlossen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Stichtag 31. Dezember 2017 den Rechtsstreit einer Münchner Familienangehörigen verhandelt. Ein erwachsenes Kind hatte in einem unrechtmäßigen Austausch ein Fotoalbum der Künstlerin Rihanna hochgeladen. Die Plattenfirma forderte daher von den Erziehungsberechtigten Entschädigungs- und Abmahnungskosten, zusammen mehr als 3.500 EUR. Vor dem Bundesgerichtshof verteidigen sich die Mütter dagegen.

In dieser Zeit hatten alle Schüler von ihren Räumen aus über ihre eigenen Endgeräte Zugriff auf das Familien-WLAN. Das Muenchner Amtsgericht hatte entschieden, dass die Erziehungsberechtigten in diesem Falle selbst fuer den entstandenen Sachschaden aufkommen muessen. Juristisch betrachtet muss ein Verbindungsinhaber in der Lage sein, abschließend zu erläutern, warum nicht er, aber dafür kommt ein anderer als Verursacher in Frage.

Diese so genannte sekundäre Offenlegungspflicht hatten die Erziehungsberechtigten nicht erfüllt, da sie den Kindernamen nicht angeben wollten. Muß ich haftbar gemacht werden, wenn ein Gast meinen Rechner zum Filesharing benutzt? Das Bundesgericht musste im Mai 2016 in mehreren Fällen über den rechtswidrigen Austausch von geschützten Arbeiten im Netz befinden.

Von besonderem Interesse war das Urteil des BGH in einem Verfahren, in dem eine Ehefrau ihrer australischen Nichte mit ihrem Bekannten während eines Besuchs PC-Zugang gewährt hatte. Die Rechtsprechung hatte bisher angenommen, dass Verbindungsinhaber ihre Mitbewohner nicht immer beaufsichtigen können, sondern sie mindestens über die gesetzeskonforme Benutzung des Zugangs unterrichten müssen.

Diese Beurteilung lehnte der BGH im Mai 2016 ab: Nach Ansicht der Karlsruher Juroren muss derjenige, der Wohngemeinschaften oder Besuchern den Internetzugang am eigenen Rechner ermöglicht, nicht zwangsläufig haftbar gemacht werden, wenn sie unrechtmäßig mitspielen. Eine solche Anweisung ist für erwachsene Besucher oder WG-Mitglieder "nicht zumutbar", hat der BGH (AZ: I ZR 86/15) entschieden.

Weshalb dies nicht auf Ihre eigenen Nachkommen zutrifft und andere rechtliche Informationen zum Thema Filesharing sind im Folgenden zusammengefasst: Wie kann ich die Haftung für das Teilen von Dateien durch den Gast vermeiden? Oft teilen sich mehrere Menschen einen Internetanschluss, zum Beispiel in der Gastfamilie oder in einer Wohngemeinschaft.

Im Falle eines unrechtmäßigen Downloads ist es oft schwierig zu erkennen, wer dafür verantwortlich ist. "Selbst wenn dies nicht der Urheber der Urheberrechtsverletzung ist, kommt eine so genannte Störungshaftung in Frage, nach der ein Verbindungsinhaber sicherstellen muss, dass sein Internetzugang nicht für rechtswidrige Handlungen missbraucht wird", sagt Carsten Kiefer, Rechtsanwalt für gewerbliche Schutzrechte.

Darüber hinaus unterliegt der Abonnent Inspektions- und Unterweisungspflichten. Dies bedeutet, dass er sich in einem angemessenen Umfang selbst vergewissern muss, dass sein Netzwerk nicht unrechtmäßig benutzt wird. Allerdings wurde diese Verantwortung des Verbindungsinhabers zunehmend durch mehrere Gerichtsentscheidungen begrenzt - zunächst innerhalb der eigenen vier Wände und dann auch für die Besucher. Unzulässige Downloads:

Muss ein Elternteil für seine eigenen vier Wände aufkommen? Für unrechtmäßige Herunterladungen ihrer jugendlichen Schüler können sie nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die nicht unterrichten. Bei volljährigen Kindern besteht jedoch keine spezielle Informationspflicht der Erziehungsberechtigten nach einer erneuten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (AZ: I ZR 169/12). In einem solchen Falle wird die Internetverbindung den Verwandten wegen ihrer Familienbande vererbt.

Besonders vertrauenswürdig ist eine Gastfamilie, und Erwachsene haben bereits Selbstverantwortung. Ein Erklärungsbedarf besteht nur, wenn die Erziehungsberechtigten einen konkreten Hinweis darauf haben, dass ihr Sohn bereits an solchen Austauschprogrammen teilgenommen hat oder in Zukunft dort mitwirken wird. Wie die Verantwortlichkeit für familienfremde Menschen aussehen kann - zum Beispiel wenn ein Mitbewohner oder ein Bekannter des Verbindungsinhabers illegale Filesharing-Aktivitäten ausübt - ist vom obersten Gericht noch nicht geklärt.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2016 hat diese Problematik geklärt: Von einem Abonnenten kann nicht erwartet werden, dass er jeden einzelnen Gäste und Mitbewohner instruiert - solange es keine Beweise für eine unrechtmäßige Inanspruchnahme gibt. Wie viel ist ein illegaler Download wert? Kontrovers ist neben der Verantwortung für rechtswidrige Inhalte auch die Kostenfrage, die dem Täter entstehen kann.

"Inzwischen hat der Gesetzgeber die Abmahnkosten mit einer Änderung des Gesetzes begrenzt, dies betrifft jedoch nur außergerichtliche Verfahren. Außerdem sind noch viele Altfälle offen, für die diese Verordnung nicht gilt", so Kiefer.

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