Wann Brauche ich ein Impressum

Wenn ich ein Impressum brauche

Dies kann teuer und einfach zu mieten sein! Jeder Internetauftritt, dessen Betreiber in D registriert ist, benötigt ein Impressum! Bis auf wenige Ausnahmen besteht in Deutschland immer eine Impressumspflicht. Das ist nicht der Grund, warum ich einen Abdruck brauche, oder? Nach der Lektüre würde ich sagen, ich brauche keinen.

Eine eigene Startseite: Benötige ich einen Aufdruck?

Jetzt weiss Frank S. es besser: Nach Vorlage einer Abmahnung und Bezahlung von rund 300 Euros ist ihm bewusst, dass er ein Impressum auf seiner Website benötigt hätte. Jetzt weiss Frank S. es besser: Nach Vorlage einer Abmahnung und Bezahlung von rund 300 Euros ist ihm bewusst, dass er ein Impressum auf seiner Website benötigt hätte.

ist Hobby-Webdesigner. Zu diesem Zweck hat S. eine Internetseite ins Internet gestellt, auf der er seine Fertigkeiten anbietet. "Und ich fürchtete, dass man mein Gebot sonst als kommerziell betrachten könnte", sagt S., "und das wollte ich nicht. "Nach meinem Verständnis hatte ich eine eigene Webseite erstellt", sagt S. Aber zwei Monaten später erhielt er Mail - unangenehm.

Das Schreiben kam von der Kanzlei P. Auf fünf weiteren Webseiten gab es eine Verwarnung, eine Abmahnungserklärung und einen Screenshots der Website von Frank S. Ein ausgebildeter Web-Designer hatte die Kanzlei wegen eines Verstoßes gegen das Kartellrecht beauftrag. S. habe gegen das Kartellrecht verstossen, weil eine Anbieterkennung - ein Impressum - fehle.

S. sollte eine Abmahnungserklärung unterschreiben und die Anwaltsgebühren übernehmen. Die Verwarnung war nach Absprache mit seinem Rechtsanwalt rechtlich einwandfrei. Obwohl S. den Wert des Artikels noch reduzieren konnte, musste er dennoch rund 300 EUR aufwenden. Frank S.'s Sache war noch ganz deutlich, da es sich im Prinzip schon um ein kommerzielles Gebot handelt.

Wie wäre es mit einer Startseite mit einigen Urlaubsbildern und Rezepten? Ist ein Abdruck erforderlich? Prinzipiell ist es notwendig, zwischen kommerziellen und privaten Angeboten zu differenzieren. de banner advertising macht aus einer Startseite eine kommerzielle Seite", sagt Schneehain, "das trifft auch auf einen Verweis auf ein Affiliate-Programm zu.

Wann brauche ich ein Impressum?

Das ist viel leichter zu sagen als die Aufdruckfrage. Ein Impressum ist nicht erforderlich, wenn Ihr Weblog ausschließlich für private oder familiäre Zwecke genutzt wird. Es handelt sich jedoch um einen Sonderfall, und wenn dieser noch nicht juristisch abgeklärt ist. Sicher ist man meiner Ansicht nach nur, wenn man einen eigenen Weblog über ein reines Privatthema (z.B. das Erwachsenwerden des Kindes) nur für Freund und Verwandte unterhält.

Wenn der Blog für alle Menschen lesbar ist oder Sie schreiben so etwas wie: "Lisa mag ihren neuen BabyTraum! "sind Sie nicht mehr als reiner Privatblog klassifiziert. Zur Sicherheit empfehle ich auch ein Impressum für diese Weblogs.

Ab wann brauche ich auf jeden Falle ein Impressum? Auf seinem Weblog unterliegen Sie der Impressumpflicht. Selbst wenn Sie von Firmen kostenfreie Testversionen erhalten und über deren Produkt schreiben (auch wenn Sie kein Honorar dafür bekommen), wird der Weblog nicht mehr als reine Privatsache betrachtet. So auch jeder, der an Ihrem Weblog teilnimmt, braucht ein Impressum.

Falls Sie Wettbewerbe organisieren, sollten Sie zuvor ein Impressum erstellen. Ein solches Dazwischen ist der oben geschilderte Umstand, wenn Sie über selbst gekaufte Artikel berichten, aber sagen, wo Sie diese her haben (vielleicht mit einem Link zum Shop) und zeigen Sie Bilder von ihnen.

Sie befinden sich damit in einer grauen Zone zwischen "my blog is purely personal" und "I am subject to the imprint obligation". Prinzipiell kann ich jedem empfehlen, der seinen Weblog veröffentlicht (also nicht für jeden einzelnen Nutzer persönlich) ein Impressum. So sind Sie auf der sicheren Seite und sparen im Notfall kostspielige Warngebühren.

Wie soll ein solcher Aufdruck sein? Im Grunde genommen müssen vier Details enthalten sein: Falls ein (kleines) Unternehmen besteht und der Blog damit verknüpft ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) beigefügt werden. Achtung: Das Impressum muss als Klartext vorliegen. Hier können Sie mit wenigen Mausklicks ein Impressum erzeugen und seither prinzipiell gesichert.

Wie kann es im ungünstigsten Falle weitergehen, wenn ich keinen Abdruck habe? Eine fehlende oder fehlerhafte Prägung wird als Verletzung der allgemeinen Informationspflichten bestraft und kann zu einer Geldstrafe von bis zu EUR 50000,- pro Person und Tag werden. Für Weblogs, die sich in einer grauen Zone zwischen "privat" und "nicht privat" bewegen, sind Warnungen im 3-stelligen Prozentbereich häufiger.

Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn die Verantwortlichen aufgrund eines fehlenden oder falschen Abdrucks zunächst identifiziert werden müssen. Denken Sie sich jetzt nicht: "Warum sollte mir das zustossen? Da gibt es ja auch so viele Weblogs ohne " Neben der Tatsache, dass man immer mit gutem Beispiel voran gehen sollte, kann jeder einen fehlenden oder falschen Abdruck melden.

Ich kann für WordPress-Blogger (nicht nur zu diesem Zweck) das WordPress SEO Plug-in weiterempfehlen. Bei der Erstellung eines Beitrags oder einer Webseite können Sie leicht festlegen, ob die Suchmaschine die Seite/Artikel indizieren soll oder nicht. Wo kann ich mein Impressum (unauffällig) auf meinem Weblog anbringen? Prinzipiell: Ihr Impressum muss nicht "Impressum" genannt werden, "Anbieterkennzeichnung" funktioniert auch.

"da Sie den Verweis kaum sehen oder gar nicht sehen werden) sind nicht erlaubt. Zudem muss Ihr Impressum von jeder einzelnen Webseite Ihres Blog innerhalb von zwei Mausklicks aufrufbar sein. So ist ein Verweis "Kontakt" und dann ein zweiter Verweis "Impressum" erlaubt, aber ich würde Ihnen raten, das Impressum jeder einzelnen Webseite Ihres Weblogs mit einem Klick zugänglich zu machen.

Platzieren Sie also den Verweis auf Ihr Impressum im Menu, in der Seitenleiste oder in der Fußzeile. Denn diese sind immer da, unabhängig davon, ob Sie sich auf der Homepage des Weblogs oder auf einer Beitragsseite befinden. Noch etwas: Ein weisser Verweis auf einen weissen Grund ist auch nicht erlaubt. Aber niemand kann etwas gegen ein Gelb auf einem weißen Grund aussprechen, wenn Ihr Weblog dieses Farbkonzept hat.

Man muss nur dafür sorgen, dass der Abdruck mit dem bloßen Blick auffindbar ist. Mit dem Aufdruck über der Kopfzeile oder ganz am unteren Rand als letzter Stelle in der Fußzeile bin ich befreundet. Dennoch ist das Impressum für jeden, der es wirklich braucht, leicht zu finden.

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