Pflichtverletzung Definition

Definition der Pflichtverletzung

Bei Pflichtverletzungen und Schadensersatzansprüchen des Käufers im Falle eines "behebbaren Sachmangels". Führerscheinentzug wegen anhaltender Pflichtverletzung durch RiOLG Detlef Burhoff, Ascheberg/Hamm. Festlegung des Haftungsstandards in zwei Fällen:. Eventuelle Gründe sind definiert - kein Ermessen, sondern nur die Haftung für ganz bestimmte Pflichtverletzungen.

? Vergehen

Ein " Fehlverhalten " ist die strafbare Pflichtverletzung von Amtsträgern, Militärs, Beamten, Richtern oder Notaren. Die Pflichtverletzung kann auch außerhalb des Services auftreten. Nach § 77 S. 2 BBG ist eine von einem Amtsträger begangene Straftat auch dann als Straftat zu betrachten, wenn er sich außerhalb des Amtes so benimmt, dass die Wahrung seines Amtes oder des Ansehens des Amtsträgers im Allgemeinen ernsthaft beeinträchtigt wird: "Das Benehmen eines Amtsträgers außerhalb des Amtes ist eine Straftat, wenn es nach den Gegebenheiten des Einzelfalls besonders wahrscheinlich ist, Respekt und Zuversicht in einer für sein Amt oder den Ruf des öffentlichen Amtes wesentlichen Art zu mindern.

"So ist es zum Beispiel als Ordnungswidrigkeit zu betrachten, wenn ein Bürgermeister in einer Politikzeitung auftritt[ Amtsblatt Rheinland-Pfalz, 04.03.2013, 3 B 10105/13.OVG]. Auch die Veruntreuung von Geldsummen ist eine schwere Ordnungswidrigkeit, die zur Amtsenthebung des Betroffenen führt[VerwG Trier, 24.11.2011, 4 K 881/11.TR]. Pflichtverstöße außerhalb des Services sind Verhalten, die zu einem Strafverfahren oder einer Geldstrafe führen.

Aber auch andere Handlungen sind als Ordnungswidrigkeit zu betrachten, zum Beispiel: Ein Amtsträger, der kinderpornografisches Bildmaterial in seinem Eigentum hat, begehen eine schwere Ordnungswidrigkeit und können so aus dem Dienstverhältnis entbunden werden[VerwG Stuttgart, 16.01.2013, 12 K 1927/11]. Auch für pensionierte Bedienstete besteht die Pflicht zur Verhinderung von pflichtwidrigen Handlungen; dabei wird besonders darauf geachtet, dass diese Bediensteten auch die Verboten der Beteiligung an Aktivitäten gegen die Grundfreiheitsordnung und an Aktivitäten gegen die Existenz oder Unversehrtheit der BRD beachten.

Nach § 75 BBG ist der Bedienstete zum Ersatz des Schadens aufgrund der Pflichtverletzung des Bediensteten zu verpflichten. Wurde das Fehlverhalten von mehreren Bediensteten gemeinschaftlich verübt, haftet sie als Gesamtschuldner. Bei schuldhafter Pflichtverletzung eines Soldaten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die in den §§ 7 - 71 SG (Soldatengesetz) definiert ist.

Nach § 23 SG gilt zum Beispiel folgendes Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit: Selbst nach dem Ende seines Einsatzes darf ein Militär nicht gegen die freiheitlich-demokratische Basisordnung der BRD gerichtet sein. Selbst wenn ein pensionierter Militärangehöriger einer Neueinstellung zum Militärdienst nicht Folge leistet, ist dies als Straftat zu betrachten.

Das Strafverfolgungsrecht für von Militärs begangene Straftaten ist im militärischen Disziplinarreglement verankert. Nach § 58 ZDG sind auch Personen, die den öffentlichen Dienst ausüben, verpflichtet, ihre Tätigkeit entsprechend ihren Aufgaben auszuüben. Zuwiderhandlungen gegen die ordnungsgemäße Tätigkeit von Personen des öffentlichen Dienstes werden disziplinarrechtlich ahndet. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass eine Ordnungswidrigkeit nur einmal bestraft werden darf.

Praktisch heißt das, dass mehrere Delikte eines Beamten, über die gleichzeitig beschlossen wird, nur einmal bestraft werden sollen. Grundsätzlich können Zuwiderhandlungen im öffentlichen Dienst nur mit den nachfolgenden disziplinarischen Maßnahmen bestraft werden. Es ist auch dann als Ordnungswidrigkeit eines Gerichts oder des Notars zu betrachten, wenn er sich außerhalb des Amtes so benimmt, dass der Respekt für sein Büro oder das Ansehen seiner beruflichen Gruppe im Allgemeinen dauerhaft zunimmt.

Pflichtverstöße außerhalb des Services sind Handlungen, die zu einem Straf- oder Strafverfahren führen. Aber auch andere Verhaltensformen sind als Ordnungswidrigkeit anzusehen: Die Pflicht, pflichtwidriges Handeln zu vermeiden, trifft auch auf pensionierte Richter zu. Verstöße von Richters und Notars werden disziplinarrechtlich ahndet.

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