Bdsg

HdSg

Die neue "Rumpf"-BDSG macht Abweichungen möglich (sog. die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit Mieterselbstauskunft. Die neuesten Tweets auf #BDSG. Interaktion zwischen DS-GVO und BDSG (neu). Damit wird auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geändert.

27 BDSG-Datenverarbeitung zu wissenschaftlicher oder....

1 ) Abweichend von Art. 9 Abs. 1 der VO ( "EU") 679/2016 kann die Bearbeitung spezieller Arten von personenbezogenen Angaben im Sinn von Art. 9 Abs. 1 der VO ("EU") 679/2016 auch ohne Zustimmung von für für naturwissenschaftliche oder geschichtliche Forschung oder für für statist.....

2Die betroffene Person trifft geeignete und konkrete MaÃ?nahmen zur Wahrung der Betroffenheit unter gemäà  22 Absatz 2, Satzbestimmungen 2. Die in den Art. 15, 16, 18 und 21 der VO ( "EU") 679/2016 genannten Rechte der betroffene Personen sind beschränkt, soweit diese Rechte geeignet sind, die Durchführung von Forschungs- oder statistischen Zwecken unmöglich zu machen, oder beinträchtigen und Beschränkung für die beinträchtigen von Forschungs- oder statistischen Zwecken erforderlich ist.

Das Auskunftsrecht gemäà Art. 15 der VO ( "EU") 679/2016 existiert nicht über darüber hinaus, wenn die Angaben für für wissenschaftliche Forschungszwecke benötigt werden und die Bereitstellung von Informationen einen gewissen Zeitaufwand erfordert: unverhältnismÃgemäà würde 1Ergänzend fÃ?r die in  22 Abs. 2 bezeichneten MaÃ?nahmen werden fÃ?r wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder fÃ?r spezielle Arten von personenbezogenen, fÃ?r statistische Zwecken verarbeiteten Informationen im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung/Regulierung (EU) 679/2016 anonymisiert, sobald dies zum Forschungsoder Statistik- zwecken ermöglich ist, sofern dies nicht den berechtigten Belangen der betroffenen Person entgegensteht.

2 Bis dahin sind die Eigenschaften getrennt zu hinterlegen, mit denen einzelne Angaben über einer konkreten oder bestimmbaren Person Personen, sei es persönlich oder sachlich, zuordenbar sind. Die Verantwortlichen dürfen persönliche Angaben nur veröffentlichen, wenn der Betreffende zugestimmt hat oder diese für die Darstellungsmöglichkeiten von Ergebnissen der Forschung über ist.

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf  27 BDSG: Editoriale Verweise auf § 27 BDSG:

Das BDSG wird ersetzt.

Die Durchführungsverordnung zur EU-Datenschutzverordnung wurde im BGBl. bekannt gegeben. Sie tritt im April 2018 in Kraft und ersetzt das frühere BDSG. Am 5. Juli 2017 wurde das Datenschutzgesetz zur Angleichung an die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) und die Durchführungsrichtlinie (EU) 2017/680 im BGBl. veröffentlicht. Am 25.05.2018 tritt das neue Datenschutzgesetz in großen Teilen in Kraft; zugleich wird das alte BDSG ungültig und wird durch eine neue Fassung ersetzt.

Der Gesetzgeber hat zwei Ziele: Zum einen die Angleichung der einzelstaatlichen Datenschutzgesetze an die DSGVO, die auch ab dem 1. Januar 2018 gelten wird, und zum anderen die Implementierung der Datenschutzrichtlinie in nationales Recht (sofern dies nicht nach sektorspezifischem Recht erfolgt). Das BDSG wird in seiner neuen Fassung das bisherige BDSG vollständig ersetzen. Der neue BDSG ist nach dem früheren Konzept des früheren BDSG weitestgehend ein generelles Sammelrecht für alle Behörden der Bundesregierung und deckt damit auch Regulierungsbereiche ab, die nicht unter die neuen EU-Rechtsakte fielen.

Mehr zum Thema