Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum Private Webseite
Anbieterkennzeichnung Private Websiteder Link zum Impressum versteckt. Das Impressum auf einer Website ist jedoch ein obligatorischer Bestandteil für alle, die mit ihrer Internetpräsenz nicht ausschließlich private Zwecke verfolgen.
Persönliche Webseiten und Datenhaltung in Zeit der DSGVO
Das DSGVO gilt selbstverständlich auch für private Websites. Für private Websites gibt es keine Ausnahme mehr und neue Anforderungen müssen eingehalten werden. Nachfolgend finden Sie unsere Hinweise, wie Sie Ihre private Startseite DSGVO-sicher machen können. Bisher gilt zum Beispiel die Vorschrift, dass private, nicht-kommerzielle Websites kein komplettes Impressum erfordern - das ist jetzt anders.
Das sind die 29 meist besuchten Websites in Deutschland. Selbst wenn eine Startseite nur wenige Textpassagen und unschädliche Katzenfotos beinhaltet, kann sie dennoch Dateien speichern und Plätzchen setzen. Laut DSGVO müssen auch private Webseitenbetreiber ihre Nutzer über beides unterrichten. Darüber müssen Sie auf jeden fall informieren: Ein Teil der Informationen muss bei kriminellen Aktivitäten der Nutzer aufbewahrt werden.
Wenn eine E-Mail-Adresse für den Ansprechpartner angegeben ist, werden die persönlichen Angaben des Senders bei der Kontaktanbahnung erfasst. Dabei ist der Nutzer darauf aufmerksam zu machen, dass bei einer Kontaktanbahnung seine Angaben auf Mail-Servern und Rechnern abgelegt werden. Die beiden Aspekte beziehen sich nur auf den einfachen Anwendungsfall einer Webseite, die aus einfachen HTML-Seiten und nicht auf einem Redaktionssystem basiert.
Es werden keine weiteren Statistikdaten gesammelt, es gibt kein Formular und keine Möglichkeit für Kommentare. Dann genügt eine reine Datensicherheitserklärung, wie Sie sie hier zusammentragen. Abhängig von der Art und Menge der von Ihnen gespeicherten Informationen muss dies in der Datenschutzrichtlinie vermerkt werden. Klicken Sie dort alles an, was für Ihre private Startseite gilt und gemäß DSGVO aufzuführen ist.
Möglicherweise müssen Sie einige Stellen in der Schlusserklärung ändern und anpassen. In jedem Falle müssen Sie den Name, die Anschrift und die E-Mail Anschrift des Sachbearbeiters eintragen. CMS Systeme setzen immer Cookies. Stoppt das Schnüffeln von Daten auf der Seite von Freunden und Bekannten mit einem Plug-in wie dem Sharif Wrapper, das erst dann eine neue Nachricht sendet, wenn jemand auf die gleiche Schaltfläche drückt.
A propos Google Adsense: Wenn Sie Anzeigen von Google oder anderen Providern auf Ihrer "privaten Homepage" schalten, wird diese nicht mehr als private Seite betrachtet. Weil dies zu einer "Gewinnabsicht" führt und dies heißt, dass Sie nicht nur einen vollständigen Abdruck aufweisen, sondern auch Steuern auf dieses Einkommen zahlen müssen. Dennoch ist nicht zu fürchten, dass man als privater Webseitenbetreiber wegen der DSGVO von einem Anwalt auf einmal Nachrichten erhält.
Es werden immer wieder Bilder als Gefahr für Homepage-Besitzer präsentiert und alle Teilnehmer von Facebooks sind begeistert von der DSGVO. Fotografien von Platz und Gebäude, öffentliche Konzerte und Wettbewerbe benötigen keine Erlaubnis von irgendjemand. Die DSGVO hat für sie nichts verändert, und wenn sich nichts verändert hat, war der Schaden bereits vor dem 2. Juni vorhanden.
Darüber hinaus sieht die DSGVO vor, dass zunächst zwei Personengruppen gegen Zuwiderhandlungen vorgegangen werden können: Beteiligte Personen, die das Recht haben, den Prozess vor Gericht zu bringen. Der DSGVO ist für Anbieter einer eigenen Webseite kein Ende der Welt! Zugleich ist der Zeitpunkt da, an dem man sich die Frage stellen sollte, ob man wirklich so viele Informationen erfassen will.
Wie Buttons und Facebook-Boxen dafür Sorge tragen, dass man über alle Grenzen hinweg bespitzelt wird - ist das notwendig?