Betriebsvereinbarung Rauchverbot während der Arbeitszeit

Arbeitsvereinbarung zum Rauchverbot während der Arbeitszeit

Eine neue Betriebsvereinbarung "Rauchverbot" wurde abgeschlossen. Rauchen kann während der Arbeitszeit und im Betrieb erlaubt sein. Musterbetriebsvereinbarung: Raucherzonen/Raucherinseln | W.A.F.

die nachstehende Betriebsvereinbarung wird geschlossen: In der Firma bzw. in den Dienststellen [....] ist das Rauchverbot durch die Gewerbepolizei bzw. aus Versicherungsgründen oder aus gesundheitlichen Gründen wegen der Arbeitsabläufe gegeben. Die Einrichtung so genannter Raucherzonen ist nur in weniger bedrohten Bereichen der Dienststelle [....] zulässig, um Rauchinseln im Unternehmen zu errichten. Die Raucherecke besteht aus einer Dreiergruppe, die mit Erde und Meerwasser befüllt ist.

In den Fabrikhallen, den Raucherzonen/Raucherinseln, den Kantinen- und Aufenthaltsräumen während der Schichtwechsel, den Umkleideräumen während des allgemeinen Schichtenwechsels, im Administrationsbereich, den Büros, deren Angestellte für die Abschaffung des Rauchverbots für die Zeit von [....] bis [....] eintraten.

Angestellte dürfen einen Raucherbereich/Raucherinsel für bis zu 5 min pro Arbeitsschicht besuchen, jedoch nicht mehr als [....]minute. Dabei sind die Betriebsverhältnisse zu beachten, wobei vor allem die Fertigung nicht gestört werden darf. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes vermerkt der Arbeitnehmer den Abfahrts- und Rückkehrzeitpunkt im Produktionsnotizbuch/[....] am Arbeitsplatze.

So soll der Betriebsleiter / [....]Hinweis 3 in die Lage versetzt werden, den Aufenthaltsort des Arbeitnehmers im Fall seiner Verhinderung zu erfahren oder auf seine Rückgabe zu warten und die Erfüllung dieser Vereinbarungen zu überprüfen. Der Standort der Raucherzonen/Raucherinseln wird an Pinnwänden bekanntgemacht. Die Rauchgenehmigung darf nicht in der ersten vollen Arbeitsstunde, in der Vor- und Nachsaison, in der Stunde vor Ende der Schicht verwendet werden.

Der Zeitaufwand für das Raucherlebnis nach Ziffer 2 wird in der Regel vergütet. Wenn sich ein Arbeitnehmer innerhalb von 60 min mehr als einmal im Raucherbereich aufhält, entspricht der Lohnabschlag der Hälfte bzw. einem Drittel des Stundenlohns für jeden einzelnen Fall. Außerhalb der Raucherzonen/Raucherinseln ist das Rauchverbot im restlichen Unternehmen strikt einzuhalten.

Neben den Rechtsfolgen wird den Arbeitnehmern, die das Rauchverbot überschreiten, die während der Abrechnungsperiode verbrachte Rauchzeit nicht erstattet; eine Geldstrafe von zwei Stundenlohn wird ebenfalls vom Gehalt abgezogen; die Betriebsvereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von [....] einem Monat zum Ende des betreffenden Quartals beendet werden.

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