Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung was tun Filesharing
Warnung, was zu tun ist FilesharingFilesharing-Warnung: What to do - Anwalt Ferner - Anwalt Alsdorf Rechtsanwälte und Urheberrechte - Copyright
Es gibt viele Legenden über Filesharing-Warnungen, z.B. warum solche Warnungen "ganz klar" unwirksam sind oder wie man sich überzeugend verhält. Hier werden die wesentlichen und aktuellen Punkte nach den bisherigen Erkenntnissen von Anwalt Jens Ferner kurz behandelt sowie die Fragestellung "Was tun nach einer Filesharing-Warnung". Die folgenden Gerüchte reflektieren die Erlebnisse der vergangenen Jahre, in denen die Kanzlei Ferner eine Vielzahl von Betroffenen warnte.
Früher waren die so genannte Filesharing-Netzwerke (P2P) sehr beliebt - verständlicherweise weil: Wer sich findet, erhält dann "sie", die Warnung. Man wird aufgefordert, die Arbeit, mit der man gefangen wurde, nicht auszutauschen - verziert mit einer Faktura oder einem Schlichtungsvorschlag des Anwalts, der die Filesharing-Warnung geschickt hat.
Gibt es eine Tauschbörsen-Warnung? Das geschieht über ein Filesharing-Protokoll wie z. B. das Protokoll für den Austausch von Daten über das Netz (Bittorrent). Sie können dies über Ihre eigenen File-Sharing-Programme tun, aber es gibt auch Programme, die unbeachtet auf File-Sharing-Angebote zugreifen. Zum Beispiel Applikationen, mit denen Sie einen Film anschauen können, wodurch die Daten dann per File-Sharing mitkopiert werden.
Der Zweck der Warnung ist es, sicherzustellen, dass diese Weitergabe von geschützten Werken gestoppt wird. Zusätzlich ist eine Entschädigung für die Arbeitsteilung zu erheben - ebenso wie für den Rechtsanwalt, der die Abmahnung vornahm. Filesharing-Warnung erhalten: Vor allem macht es keinen Sinn, den Abschrecker zu rufen und zu plaudern, im Zweifelsfalle macht man es nur schlechter - und die Abschreckung ist kein Fehler, der durch einen Telefonanruf geklärt werden kann.
Deshalb: Überprüfen Sie, welche Fristen für die Einreichung einer Abmahnung festgelegt wurden, vor Ablauf dieser Fristen sollte ein sachkundiger Anwalt hinzugezogen werden, der einen Gesamtüberblick gibt. Zusätzlich zu den komplexen Sonderthemen sind nun neun Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu beachten, die im Sinne des Verfahrensrechts zu bewerten sind.
Außerdem auch bei uns: File-Sharing an sich ist nur ein technisches Verfahren, das nicht untersagt ist. Die Betroffenen sind auch nicht zwangsläufig "Opfer", sondern - wegen der angeklagten Rechtsverletzung, wenn er sich als wahr erweist - Gesetzesbrecher. Man kann sich hier zu Recht die Frage stellen, ob Phänomene wie z. B. mehrere Dutzend Warnungen mit mehreren Tausend Euros Aufwand letztendlich noch angemessen sind, aber auch das verändert die grundsätzliche rechtliche Beurteilung nicht.
Mittlerweile ist absehbar, dass zwar die Prozesskosten nach 3 Jahren Verjährung eintreten, die Entschädigung für Lizenzschäden aber erst nach 10 Jahren. 000 Filesharing-Warnungen sind landesweit erfolgt. In jedem Fall registrieren wir in unserer Anwaltskanzlei bis 2016 regelmässig Mahnungen und Abmahnungen. Oft und rasch wird gesagt, dass ein Mahnschreiben "ganz klar" gesetzeswidrig ist und daher nicht bezahlt werden muss.
Gerade weil es Massenwarnungen gibt, sind Laie mit diesem Urteilen zügig. Dies ist jedoch nicht durchgängig zu beurteilen, da auch Massenrechtsverletzungen eine Vielzahl von Warnungen erfordern - daher wird man in der Regel auch bei Massenwarnungen immer von Fall zu Fall überlegen und darüber nachdenken. In der Vergangenheit (bis einschließlich Okt. 2013) mag es eine sogenannte "Kostenobergrenze" für Warnungen im Urheberrecht gegeben haben.
Allerdings war diese Obergrenze an sehr vage Bedingungen geknüpft und nicht für jede Verwarnung allgemein anwendbar; die Gerichte wendeten diese "Kostenobergrenze" im Allgemeinen nicht für den Dateitausch an. In diesem Rechtsstreit hatte das Landgericht Frankfurt a. M. beschlossen, dass prinzipiell ein Antrag des Abmahnenden auf Erstattung der Anwaltskosten vorliegt, jedoch nur in Hoehe der tatsaechlich entstandenen Auslagen.
Bei Pauschalpreisen sind daher die anfallenden Aufwendungen im Einzelfall für den Auftraggeber im Rahmens dieser Pauschale umzuwandeln. Die Kanzlei K. hat sich jedoch weigert, den Pauschalvertrag und die Zahl der gemahnten Verfahren für die vorgenannte Gesellschaft aufzudecken.
Der Streitgegenstand ist seit September 2013 in der Regel beschränkt, aber es gibt hier eine Ungerechtigkeitsklausel, auf die sich die Mahner zu Beginn gern bezogen haben. Meiner Meinung nach ist das nicht der Fall, im Prinzip wird man seit September 2013 die Ausgaben für Warnungen von Konsumenten reduziert haben, die meisten mir bekannt sind, nehmen diese Obergrenze in Betracht.
Die Betroffenen möchten erläutern, dass sie die Warnung nie erlangt haben. Problematisch ist jedoch, dass dies völlig unerheblich ist: Das Unterlassungsrecht existiert im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes, der Eingang der Abmahnung hat insoweit keine Bedeutung. Der Zugriff wird maßgeblich, wenn, dann nur dann, wenn eine gerichtliche Anordnung eingeholt wird und man darüber streiten muss, wer die Verfahrenskosten zu übernehmen hat.
Hier ist das OLG Celle (13 U 34/10, 2.9. 2010) zu nennen, das im Hinblick auf eine kartellrechtliche Abmahnung tätig wird: Wenn eine Abmahnung (wettbewerbsrechtlich) nicht nur die Bitte um Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer gewissen Zeit, sondern gleichzeitig bereits das Anbot zum Abschluß einer gewissen Unterlassungsvereinbarung mit Zusage einer Vertragsstrafe beinhaltet, richtet sich die Abmahnung nicht auf ein unilaterales rechtsgeschäftliches Handeln, sondern auf den Abschluß einer Unterlassungsvereinbarung und damit auf 174 BGB[Hinweis: Hier gilt die Möglichkeit der Ablehnung mangels ursprünglicher Vollmacht nicht] (vgl. § 174 BGB).
Die Abmahnungen sagen etwas von einem "Streitwert" oder besser "Wert des Gegenstands" aus. Der Wert des Objekts misst zum einen die Anwaltskosten und zum anderen die Prozesskosten. Wenn Sie sich verteidigen, kann es teuer werden (wenn Sie verlieren), desto größer ist der Konflikt.
Der Laie wirkt rasch übertrieben. Es wird klar: 5-stellige Beträge sind völlig normal, mindestens EUR 10000 bis 30000. Dieses jedoch nur bis Oktober 2013 - bei Warnungen, die gegenüber Konsumenten später ausgeprägt werden, wird man in der Regel ab 1000 EUR als Objektwert vorgehen können.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen von den ordentlichen Instanzen vor dem 1. Januar 2013 anerkannten Streitwert. Abweichend dann bei der Zahlung von Schadensersatz: Über 3000 EUR Schadenersatz für eine bestimmte Anwendung ist erdenklich. Für ein einzelnes Stück muss mit einem durchschnittlichen Wert von 200 EUR gerechnet werden (so mittlerweile auch der BGH). Hier gibt man bereits ohne Vorwarnung eine Unterlassungsverpflichtung für so viele Arbeiten wie möglich "ins Blaue" ab.
Die AG München (161 C 15300/10), das LG Stuttgart (17 O 277/11), das OLG Köln (6 W 157/10) und das OLG Düsseldorf (I-20 W 132/11) haben diesen Vorschlag im Wesentlichen bekräftigt, allerdings wird es vom jeweiligen Fall abhängen, ob und wie eine präventive Unterlassungsverpflichtung sinnvoll ist (LG Frankfurt a. M., 2-6 O 411/09), oder in Bezug darauf, was funktioniert.
Hier ist es unerlässlich, dass Sie nicht auf eigene Initiative agieren. Rechtschutzversicherungen übernehmen bisher nicht die anfallenden Streitkosten im Urheberrecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Von Zeit zu Zeit gibt es zwar Ausnahmeregelungen, zum Beispiel als Geste des guten Willens, aber alles in allem tut eine Rechtschutzversicherung im Zusammenhang mit dem Streit um Filesharing wohl nichts Regelmäßiges.
Berücksichtigen Sie auch die Anwaltskosten: Wer sich für Beratung und Vertretung an einen Rechtsanwalt wendet, der kostet auch einiges. Lasst euch nicht mit allgemeinen Erläuterungen abblitzen, sondern verlangt eine eindeutige Kostenaufstellung. Außerdem betrachten Sie auch bei uns die Meldungen zum Thema: â??Die Ausgaben des eigenen Anwaltes I, die der eigenen Juristen II und die des eigenen Anwaltes III.â?? Aus dem Kartellrecht kann man den â??dritten Antragâ?? kennen: Wurde man wegen eines Vergehens verwarnt und eine UnterlassungserklÃ?rung abgeben, jedoch kurz darauf wieder wegen desgleichen Vergehens verwarnt, kann man die Verwarnung ablehnen.
Da die Angeklagten - wie sie durch eine beeidigte Erklärung ihres Anwaltes beweisen können - eine Unterlassungsverpflichtung gegenüber dem Kläger mit Strafklausel erklärt haben, ist die Gefahr der Wiederholung nicht erloschen. Das ist hier nicht der Fall, denn mit der Unterlassungsverpflichtung gegenüber dem Kläger hat sich kein Anspruch auf den Verfahrensgegenstand, sondern auf ein anderes musikalisches Schaffen ergeben.
Filesharing-Warnung: Sie beschweren sich nie! Zunächst einmal, denken Sie daran, dass jede Warnung wirklich Kosten verursacht: Der angestellte Anwalt will vergütet werden, das Portemonnaie muss bezahlt werden und auch das Unternehmen, das die Filesharing-Börsen betreut, muss gutes Geld ausgeben. Nebenbei bemerkt: Man mag auch immer wieder gern erfahren, dass - nach einer Unterlassungsverpflichtung - "nie wieder" etwas zu vernehmen war.
Die Betroffenen vermischen nach lokaler Praxis "nie wieder" mit "ein paar Monaten". Viele meinen sogar, dass man Frieden hat, nur weil seit 6-8 Jahren nichts ist. Allerdings muss seit dem 1. Januar 2013 der Wohnsitz des Konsumenten bei jedem Rechtsstreit berücksichtigt werden. Aufgrund von diffusen rechtlichen Hinweisen in Internetforen kann die voreilige Abgabe einer modifizierten Abmahnung mit einer heissen Kanüle die Sache nur verschlimmern.
Finden Sie einen Juristen, der Sie in diesem Gebiet berät. Sie müssen auch nicht unbedingt bis zum Ende der Laufzeit eine Überweisung vorgenommen haben. Häufig kommen Warnungen am Ende der Handelswoche an - zum Beispiel am Freitagnachmittag, wenn kein Jurist zur Verfügung steht und man das ganze Wochende "schmoren" muss.