Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Abwehren
AblehnungshinweisWarnungen nach dem Wettbewerbsrecht
Massenwarnungen sind im Netz an der Reihe. Ein Mahnschreiben kann eine kosteneffiziente Möglichkeit sein, Rechtsverletzungen im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren zu sanktionieren. Die mehr als 10-jährige juristische Praxis in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass viele Warnungen nicht berechtigt sind und nur gegen unerwünschte Wettbewerber gerichtet sind.
Eine Verwarnung bekommen - was macht Ihr Rechtsanwalt? Eine Beurteilung der rechtlichen und materiellen Konsequenzen einer Abmahnung (mögliche Verletzungen der Unterlassungsverpflichtung, Konventionalstrafe von 5.000 EUR, Honorarübernahme des Gegners, Ausschluß des Fortsetzungszusammenhanges usw.) kann aufgrund der Vielschichtigkeit der verschiedenen Rechtsbereiche und der verfahrenstechnischen Raffinessen nur von Fachanwälten vorgenommen werden. Was ist je nach Ausgang der rechtlichen und ökonomischen Risikobewertung zu tun?
Wenn Sie eine Warnung bekommen haben, müssen Sie antworten. Dies gilt auch, wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt erachten. Nehmt eine Warnung ernst und ignoriert sie nicht! Unterzeichnen Sie die erforderliche Abmahnung nicht ohne Prüfung! Kontaktieren Sie nicht die Dissuaders und ihre Anwälte! Denken Sie daran, dass eine einmal abgegebenen Unterlassungsverpflichtung für ein ganzes Leben eines Unternehmers gilt und nicht aufhebbar ist.
Ein einziger Verstoss gegen eine Unterlassungsverpflichtung allein kann aufgrund der vertraglich festgelegten Konventionalstrafe beträchtliche wirtschaftliche Nachteile haben. Erweist sich die rechtliche Überprüfung als gerechtfertigt, sollte das Risiko kostenintensiver Gerichtsverfahren umgangen werden. Durch eine geänderte (!) Abmahnung kann die Repetitionsgefahr beseitigt werden. Dabei sind auch die anfallenden Mahnkosten zu berücksichtigen.
Aus meiner juristischen Praxis in diesem Bereich geht hervor, dass es nahezu immer möglich ist, mit der Gegenpartei eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gern unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen eine Verwarnung. Für Sie fallen dabei noch keine Mehrkosten an.
Warnung durch den Auftraggeber - Anforderungen, Gestalt, Folgen und Verteidigung
Mit dieser Abmahnung bietet das Arbeitsgesetz dem Unternehmer die Möglichkeit, Vertrags- und Pflichtenverletzungen des Mitarbeiters zu rügen und die erneute Begehung eines solchen Verhalten zu verhindern. Die Verwarnung soll den betreffenden Mitarbeiter nicht ahnden. Die Abmahnung dient eher dazu, den Mitarbeiter auf sein Verhalten aufmerksam zu machen und ihn zugleich darauf aufmerksam zu machen, dass ihm im Wiederholungsfall mit einer Entlassung gedroht wird.
Die Arbeitgeberin ist zur Abmahnung berechtigt, z.B. wenn der Mitarbeiter wiederholt unpünktlich ist, bei ungerechtfertigter Abwesenheit, wenn er ein Betriebsverbot für Rauchen oder Alkohol verletzt hat oder wenn die ihm zugewiesenen Arbeiten nur unzureichend ausgeführt wurden. Prinzipiell ist eine Abmahnung formunabhängig. Häufig sind jedoch Mahnschreiben, die aus Arbeitgebersicht auch aus Gründen der Beweisführung empfohlen werden.
Auch für die Abmahnung sieht der Gesetzgeber keine konkrete Deadline vor. Jedoch kann der Unternehmer sein Recht auf Abmahnung verlieren: Wenn seit dem Missbrauch lange Zeit vergangen ist und der Angestellte darauf vertraut, dass der Unternehmer nicht mehr auf sein Missverhalten reagierte, ist eine Abmahnung inakzeptabel. Nach konsequenter Judikatur des Bundesarbeitsgerichtes ist nicht nur der höchste Dienstvorgesetzte des betreffenden Mitarbeiters zur Abmahnung befugt, sondern prinzipiell jeder Angestellte des Arbeitsgebers, der dem betreffenden Angestellten Anweisungen gibt.
Im Falle unzulässiger Verwarnungen kann der Mitarbeiter berechtigt sein, die Verwarnung aus der Belegschaftsakte entfernen zu lassen (was vor dem Arbeitsrichter geltend gemacht werden kann) oder sie widerrufen zu lassen. Eine zulässige Abmahnung hat zur Konsequenz, dass der Unternehmer den betreffenden Mitarbeiter im Falle eines Wiederauftretens aus Verhaltensgründen entlassen kann. Eine zulässige Verwarnung wirkt jedoch nicht ewig.
Abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalls, der Natur und dem Schweregrad des Fehlverhaltens und des späteren Verhaltens des Mitarbeiters verlieren sie ihre Wirksamkeit.