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314 Bgb Kommentar
Bgb BemerkungZum besseren Verständnis des §314 BGB wende ich mich heute an Sie. Steudinger, Julius von (Hrsg.) Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Heft 2: §§ 313, 314 (Geschäftsgrundlage) De Gruyter 978-3-8059-1029-3 2020 / ca. 320 S.
Prüfungen/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB 314 - Beendigung von Dauerverpflichtungen aus wichtigen Gründen. 3.
1 ) Dauerhafte Verpflichtungen können von jeder Vertragspartei aus wichtigen Gründen ohne Beachtung einer Frist gekündigt werden. 2 Ein wesentlicher Grund besteht, wenn der auflösenden Partei eine Fortführung des Vertrages bis zur Kündigung oder bis zum Fristablauf unter Beachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalles und unter Wahrung der beidseitigen Belange nicht zumutbar ist.
1 Ist der wesentliche Grunde die Pflichtverletzung, so ist die Beendigung erst nach fruchtlosem Fristablauf oder nach fruchtloser Androhung möglich. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist durch die Beendigung nicht ausgeschlossen. 4. Damit die Verpflichtung zu unzumutbaren Dauerschuldverhältnissen erfüllt werden kann, hat das BGB bereits eine außerordentliche Kündigungsfrist für Dienstverträge ( 626) und Unternehmen ( 723) vereinbart.
Es können jedoch Verträge zugelassen werden, bei denen unter bestimmten Umständen immer ein wichtiger Anlass sein sollte (BGH NJW-RR 88, 381[BGH 13.10. 1987 - X zb. 29/86]). Ein wichtiger Anlass kann auch gezielt geregelt werden (z.B. eine Anhebung der Einkaufspreise durch eine Anpassungsklausel) und somit in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden § 314. Dazu können Mieten, Pachten, Kredite, Verwahrungen, Unternehmen (Fleischer/Trinks NZG 15, 289), Versicherungsverträge, Schiedsverträge (BGHZ 51, 79, 82), Arbeitsverträge (BGHZ 106, 341, 343), Kredite (siehe BGH NJW 01, 1136, 1137) und Garantien auf unbegrenzte Zeit (BGH NJW 86, 2308, 2309[BGH 22.05. 1986 - IX SZR 108/85 ]) zählen.
Darüber hinaus können auch unübliche Aufträge als Daueraufträge angesehen werden, insbesondere Bierkaufverträge, Factoring, Franchising, Pachtverträge, Lizenzabkommen, Ausbildungsverträge, Wartungs- und Betreuungsverträge oder Unterlassungsvereinbarungen ("Unterlassungsverträge") (BGH NJW 10, 1874[BGH 09.03.2010 - VI ZR 52/09] mwN). Jedoch wird ein Kontrakt nicht zur Dauerschuldverpflichtung, nur weil er über einen längeren Zeitraum besteht.
Dies betrifft insbesondere Raten- und Teillieferverträge, da der Umfang der Dienstleistungen auch bei sukzessiven Lieferungen von Anfang an festgelegt ist (siehe BGHZ 81, 90, 91 für einen Stromabnahmevertrag als speziellen Kundenvertrag). Dazu gehören unter anderem Aufträge zur Versorgung mit Erdgas, Strom, Wasser, Wärme oder elektronischen Dienstleistungen (Telefon etc.). Wichtige Gründe für die Beendigung.
Eine Beendigung nach 314 erfolgt nicht aufgrund einer vertraglichen Regelung, sondern aufgrund des Gesetzes. Es handelt sich also um eine ausserordentliche Auflösung, so dass es.... Dies ist nur ein Auszug aus dem Angebot der Deutschen Anwaltskanzlei-Premiere. Danach können Sie die deutsche Anwaltskanzlei Prime Life 30 min uten lang ausprobieren.