Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Vordruck Kündigung Arbeitgeber
Formular zur Beendigung des ArbeitsverhältnissesDie Änderungsmitteilung kann der Mitarbeiter mit Vorbehalt annehmen. ((Unterschrift des Arbeitgebers, Ort, Datum).
Beispiel: Kündigung, Einreichung beim Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann ebenso wie ein Mitarbeiter eine Kündigung ausgesprochen und damit ein vorhandenes Anstellungsverhältnis auflösen. Bei der Kündigung muss der Mitarbeiter jedoch nur die schriftliche Form und die Frist beachten, der Arbeitgeber muss jedoch noch einige weitere Aspekte einkalkulieren. Das mit Ihnen geschlossene Anstellungsverhältnis endet auf der Grundlage von __________________________.
Eine Kündigung muss ordnungsgemäß und unter Beachtung der im Arbeitsvertrag festgelegten Frist von __________________________________________ erfolgen. Sie kennen den Grund für die Kündigung. Ihre Urlaubsansprüche für das aktuelle Jahr, einschließlich der Kündigungsfristen, betragen ________ Tage. Nach Absprache mit Ihnen gewähren wir Ihnen diesen Feiertag innerhalb der Frist, so dass der _________________________________ Ihr letztes Werktag ist.
Auf Ihre Registrierungspflicht bei der Arbeitsagentur möchten wir Sie aufmerksam machen. Zur Vermeidung nachteiliger Folgen für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld sind Sie dazu angehalten, sich sofort nach Eingang Ihrer Kündigung anzumelden, um einen Arbeitsplatz zu finden. Sie sind auch dazu angehalten, sich einen neuen Arbeitsplatz vorzustellen. Wenn der Arbeitgeber beschließt, das Beschäftigungsverhältnis mit einem Angestellten zu beenden, kann je nach Ausgangslage eine der drei Arten der Kündigung in Betracht gezogen werden: Wenn das Unternehmen ganz oder teilweise geschlossen werden muss, ist der Arbeitgeber zum Abbau von Arbeitsplätzen angehalten, oder wenn eine andere wichtige betriebliche Anforderung besteht, die es unmöglich macht, den Angestellten weiter zu beschäftigen, kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Kündigungen einreichen.
Bedingung für eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ist jedoch zum einen, dass die Beschäftigung entfällt und der Mitarbeiter nicht anderweitig im Betrieb beschäftigt werden kann. Hier wird erläutert, was hinter der sozialen Selektion steckt: Hat der Mitarbeiter mehrfach gegen den Arbeitsvertrag verstoßen, ist eine Kündigung möglich. Vertragswidriges Handeln tritt z.B. ein, wenn der Mitarbeiter immer zu spät kommt, ohne Entschuldigung abwesend ist, seine Mitarbeiter beschimpft oder seine Mitarbeiter schikaniert.
Bis auf einige sehr schwerwiegende Verstöße erfordert eine Verhaltenskündigung jedoch in der Regel zumindest eine Verwarnung. Nur wenn der Angestellte sein Benehmen trotz der Verwarnung nicht verändert, kann er aus Verhaltensgründen entlassen werden. Die Kündigung aufgrund des Mitarbeiters wird als persönliche Kündigung bezeichne. Es kann z.B. ausgeprägt sein, wenn ein Angestellter für längere Zeit oder oft für kürzere Zeit erkrankt ist, wenn ein Fremdarbeiter seine Arbeitsgenehmigung verloren hat oder wenn ein Angestellter, der seinen Führerausweis für die Arbeit benötigt, widerrufen wird.
Der Entlassungsgrund ist in der Regel nicht oder nur eingeschränkt kontrollierbar, so dass bei einer personenbezogenen Kündigung keine Vorwarnung erforderlich ist. Im Falle einer persönlichen Kündigung sind jedoch immer die Gegebenheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen. Der generelle Entlassungsschutz kann auf eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen angewandt werden. Ein genereller Entlassungsschutz ist immer dann gewährleistet, wenn das Beschäftigungsverhältnis länger als sechs Monate andauert und mehr als zehn Mitarbeiter regelmässig für das jeweilige Untenehmen arbeiten.
Liegt der generelle Entlassungsschutz vor, wird die Kündigung nur bei Vorliegen eines Grundes geltend gemacht, der den Erfordernissen des Kündigungsschutzes entspricht. Manche Arbeitnehmergruppen geniessen einen speziellen Entlassungsschutz. Dazu zählen Auszubildende, Schwanger, Mitarbeiter in Erziehungsurlaub, schwer behinderte Menschen, Mitarbeiter, die nicht als Langzeitbeschäftigte entlassen werden können.
Sie unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Falle einer Kündigung einzuhalten sind. Die Entlassung eines Schwerbeschädigten bedarf zum Beispiel der Genehmigung des Integrationsbüros. Die Kündigung kann als normale oder ausserordentliche Kündigung erfolgen. Die Kündigungsfristen sind bei ordentlicher Kündigung einzuhalten. Somit erlischt das Beschäftigungsverhältnis mit dem Ende der im Arbeits- oder Kollektivvertrag vereinbarten Zeit.
Soweit keine vertragliche Regelung besteht, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Anders als bei der gewöhnlichen Kündigung kann die ausserordentliche Kündigung auch ohne Vorankündigung erfolgen. Das Anstellungsverhältnis wird in diesem Falle mit unmittelbarer Wirksamkeit beendet. Eine ausserordentliche Kündigung erfordert jedoch immer einen schwerwiegenden und so schwerwiegenden Anlass, dass es sinnvoll ist, das Anstellungsverhältnis fortzusetzen und unter Wahrung der Frist zu kündigen.
Darüber hinaus muss eine ausserordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrunds erklärt werden. In vielen Fällen erfolgt eine ausserordentliche und zugleich vorsorgliche Kündigung. Bei unberechtigter außerordentlicher Kündigung wird die ordentliche Kündigung wirksam. Die Kündigung muss immer in schriftlicher Form sein. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erklärt werden.
Die Kündigung ist nicht gültig. Die Kündigung muss dagegen vom Chef oder einem dazu befugten Bevollmächtigten schriftlich unterzeichnet werden. Eine häufige Fehleinschätzung ist, dass der Grund für die Kündigung genannt werden muss. Der Arbeitgeber muss die Kündigung prinzipiell weder im Entlassungsschreiben noch auf Verlangen des Arbeitnehmers begründet angeben.
Der Grund der Kündigung ist nur dann gegeben, wenn der Mitarbeiter einem besonderen Entlassungsschutz unterliegt oder wenn eine diesbezügliche Bestimmung im Anstellungsvertrag, im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber grundsätzlich nicht gezwungen ist, den Grund für die Kündigung anzugeben, bedeutet jedoch nicht, dass er ohne Grund gekündigt werden kann.
Denn der Arbeitgeber muss seine Kündigung mit plausiblen Gründen versehen, und zwar mindestens dann, wenn ein gerichtliches Entlassungsverfahren eingeleitet wird.