Uwg österreich

Die Uwg Österreich

In der Republik Österreich wurde ebenfalls ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verabschiedet. Die Kommentierung bietet eine übersichtliche Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, wobei der Schwerpunkt auf den Grundzügen der Rechtsprechung liegt. In Österreich ist sie durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die UWG ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Kartellrecht

In der Konkurrenz mit anderen Firmen muss viel beachtet werden. Der Gesetzgeber untersagt aggressives und irreführendes Verhalten zum Schutze von Unternehmern und Verbrauchern. Kartellrechtliche Vorschriften verbieten Wettbewerbseinschränkungen, z.B. durch Preisvereinbarungen zwischen Unter-nehmen. Mit dem so genannten Fairness-Gesetz soll vermieden werden, dass ein Betrieb einen unfairen Wettbewerbsvorteil erlangt.

Für Gewerbetreibende ist in gewissen Absatzsituationen die Preisetikettierung gegenüber den Verbrauchern obligatorisch. Die in Österreich tätigen Gewerbetreibenden sind bei der Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit an das Kartellrecht geknüpft. Eine vertikale Absprache ist eine Absprache zwischen zwei oder mehreren Firmen auf verschiedenen Stufen der Produktion oder des Vertriebs. Horizontale Beschränkungen des Wettbewerbes sind definiert als Hindernisse oder Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit von Unternehmern auf der gleichen Wirtschaftsebene ergeben, wenn sie untereinander im Wettstreit sind.

Auch können Staatsbeihilfen den Wettbewerbern einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Beihilfemaßnahmen müssen prinzipiell nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt werden, wenn sie eine solche sind.

Das UWG | Allgemeine Handelsrecht und Handelsrecht | Gesellschafts- und Handelsrecht | Rechtsgebiete

Dr. Maximilian Gumpoldsberger M.B.L.-HSG ist Jurist bei der Saxinger, Chalupsky & Partner Anwaltskanzlei in Deutschland. Dr. Peter Baumann ist Jurist bei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtanwälte mbH. Dr. Dieter Duursma, LL.M., M. A.S. ist Rechtsanwaltsfachangestellter bei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtanwälte und Dozent an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Dr. Henriette-Christine Duursma-Kepplinger LL.M, M. A.S. ist RAA bei Saxinger, Chalupsky & Partner Anwälte und Dozentin an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

59/me (xxvi. gp) - Gesetz über den freien Warenverkehr 1984 (UWG-Novelle 2018), ZPO-Novelle

Es sollten daher schnelle und effektive Vorkehrungen getroffen werden, um dem unrechtmäßigen Erlangen, der Verwendung oder der Offenbarung eines Betriebsgeheimnisses unverzüglich ein Ende zu setzen. Deshalb soll der verfahrenstechnische Geheimhaltungsschutz von Geschäftsgeheimnissen in dieser Hinsicht weiter ausgebaut werden. Durch eine Novellierung der Verordnung (EU) 2016/943 über den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz von vertraulichem Know-how und Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisse) gegen illegalen Bezug, Verwendung und Weitergabe (RL-GG) wird die derzeitige Gesetzeslage angepaßt und vervollständigt.

Die geplante Änderung des Bundesgesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb setzt die Direktive 2016/943/EU in nationales Recht um. Es sind schnelle und effektive Vorkehrungen zu treffen, um einen illegalen Erwerb oder die Verwendung oder Bekanntgabe eines Betriebsgeheimnisses sowie Ausgleichsmaßnahmen unverzüglich zu beenden. Mit diesem Änderungsantrag sollen solche Massnahmen und Vorgehensweisen gegen Verstösse geschaffen werden, die angemessen und angemessen, nicht unnötigerweise komplex und effektiv und abschreckend sind.

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