Allgemeine Informationen nach deutschem Recht. Eine individuelle rechtliche Prüfung hängt von den Umständen Ihres Falls ab.

Wenn du eine private Chatnachricht als Screenshot oder Zitat öffentlich teilst, greifst du in die Privatsphäre der Person ein, die sie geschrieben hat. Das ist nicht automatisch strafbar, kann aber ihr Persönlichkeitsrecht verletzen. Dann kann der Beitrag gelöscht oder seine weitere Verbreitung untersagt werden. Ob du die Nachricht veröffentlichen darfst, hängt unter anderem von ihrem Inhalt, dem Anlass, den ursprünglichen Empfängern und der Reichweite des Posts ab.

Auch wenn ein Thema öffentliches Interesse weckt, darfst du deshalb nicht automatisch den Namen der absendenden Person nennen. Beurteile die Nachricht, deinen Kommentar und die Angaben, an denen andere die Person erkennen können, zusammen.

Wann ein Post zulässig sein kann

Wer eine Nachricht erhalten hat, darf sie deshalb nicht automatisch vollständig öffentlich machen. Die absendende Person kann ein berechtigtes Interesse daran haben, dass ihre Äußerung im ursprünglichen Zusammenhang bleibt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem davor, dass private Aussagen ohne ausreichenden Grund einem großen Publikum zugänglich gemacht werden.

Auch die Meinungs- und Informationsfreiheit spielt eine Rolle. Eine Veröffentlichung ist eher gerechtfertigt, wenn die Nachricht eine öffentliche Debatte betrifft und einen nachvollziehbaren Beitrag dazu leistet. Soll der Post hauptsächlich jemanden bloßstellen, spricht das gegen die Veröffentlichung. Auch die Reichweite zählt: Eine Nachricht, die ursprünglich an eine einzelne Person ging, erreicht durch einen öffentlichen Beitrag ein ganz anderes Publikum.

Gerichte prüfen, welches Interesse im konkreten Fall überwiegt. Es gibt keine feste Regel, nach der jeder Chat-Screenshot verboten oder erlaubt ist. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

Person prüft einen Brief neben einem Laptop.
KI-generiertes Symbolbild

Was Gerichte berücksichtigen

Gerichte berücksichtigen, ob die Nachricht an eine einzelne Person, eine begrenzte Gruppe oder ein großes Publikum gerichtet war. Wichtig ist auch, ob sie private oder intime Themen behandelt oder eine gesellschaftliche Debatte betrifft. Der Kommentar zum Screenshot spielt ebenfalls eine Rolle: Eine verkürzte oder aus dem Zusammenhang gerissene Wiedergabe kann einen falschen Eindruck erzeugen.

Prüfe auch, ob sich die absendende Person anhand des Posts erkennen lässt. Dafür genügen neben dem vollständigen Namen manchmal schon ein Profilbild, ein Benutzername oder andere Angaben. Eine notwendige Diskussion über den Inhalt rechtfertigt nicht automatisch, auch die Identität der Person offenzulegen.

Was Gerichtsurteile zeigen

Das Landgericht Saarbrücken befasste sich 2017 mit einer Facebook-Nachricht, die eine Privatperson an den Schauspieler Til Schweiger geschickt hatte. Die Nachricht stand im Zusammenhang mit einer kontroversen politischen Debatte. Das Gericht hielt die Veröffentlichung im konkreten Fall nach Abwägung mit der Meinungs- und Informationsfreiheit für zulässig. Das Gericht prüfte die Nennung des vollständigen Namens getrennt. Seiner Einschätzung nach reichte das öffentliche Interesse dafür nicht aus.

Andere Fälle führten zu anderen Ergebnissen. Das Landgericht Hamburg bewertete 2015 die Verbreitung interner E-Mails und weiterer Äußerungen im konkreten Fall als rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe befasste sich 2019 mit der Berichterstattung über private rechtsextreme Chatbeiträge. Dieser journalistische Kontext lässt sich nicht ohne Weiteres mit einem Post vergleichen, der einen persönlichen Streit öffentlich austrägt.

Die Entscheidungen zeigen: Weder die Echtheit einer Nachricht noch der Umstand, dass man sie selbst erhalten hat, entscheidet allein darüber, ob man sie veröffentlichen darf. Selbst wenn es einen berechtigten Grund gibt, den Inhalt zu veröffentlichen, kann die zusätzliche Nennung des Namens unzulässig sein.

Wann Strafrecht eine Rolle spielt

Wer private Textnachrichten veröffentlicht, begeht damit nicht automatisch eine Straftat. Das Strafrecht verbietet bestimmte Handlungen und Inhalte. Es verbietet aber nicht allgemein, jede private Nachricht ohne Zustimmung weiterzugeben.

§ 201 StGB schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort. Die Vorschrift betrifft zum Beispiel bestimmte unbefugte Tonaufnahmen und deren Verbreitung. Auf eine gewöhnliche Textnachricht passt sie nicht ohne Weiteres. Auch eine selbst aufgenommene und verschickte Sprachnachricht ist nicht automatisch dasselbe wie eine heimliche Aufnahme eines Gesprächs durch eine andere Person. Entscheidend bleiben die Umstände der Aufnahme und Weitergabe.

§ 202 StGB gilt für bestimmte verschlossene Briefe und Schriftstücke. Laut einer Übersicht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags aus dem Jahr 2021 gilt die verbreitete Auffassung, dass rein elektronisch gespeicherte Daten nicht unter den Wortlaut der Vorschrift fallen. Damit ist aber nicht die zivilrechtliche Frage beantwortet, ob die Veröffentlichung einer Nachricht das Persönlichkeitsrecht verletzt.

Anders liegt der Fall, wenn jemand den Chat durch einen unbefugten Zugriff auf besonders gesicherte Daten beschafft. Dafür kann § 202a StGB relevant sein. Auch § 202d StGB enthält einen eigenen Straftatbestand für bestimmte Fälle, in denen nicht allgemein zugängliche Daten aus einer rechtswidrigen Tat stammen und mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht weitergegeben werden. Diese Vorschriften betreffen besondere Voraussetzungen, nicht pauschal jede Weitergabe einer Nachricht, die man selbst erhalten hat. Für bestimmte Berufsgruppen und gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtete Personen gelten außerdem weitere Regeln, etwa nach §§ 203 und 204 StGB.

Reisetasche, Brief und Schlüssel im Eingangsbereich.
KI-generiertes Symbolbild

Datenschutz und Urheberrecht

Ein Chat enthält oft Angaben, anhand derer sich eine Person erkennen lässt. Ob die Datenschutz-Grundverordnung oder das Bundesdatenschutzgesetz für eine konkrete Weitergabe gilt, hängt unter anderem von ihrem Zweck und den Umständen ab. Eine Nachricht an eine einzelne Person wird nicht zwingend wie ein frei zugänglicher Post behandelt. Die Ausnahme für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten erlaubt nicht automatisch jede Veröffentlichung im Internet.

Auch das Urheberrecht kann eine Rolle spielen. Es schützt Texte, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, also eine eigene schöpferische Gestaltung zeigen. Bei einer kurzen Alltagsnachricht fehlt diese besondere Gestaltung häufig. Ein ungewöhnlich eigenständiger oder schöpferischer Text kann anders zu beurteilen sein. Ob eine Chatzeile geschützt ist, hängt von ihrer Gestaltung ab; Chats sind daher nicht pauschal frei verwendbar.

Bei Bildern und Videos, besonders bei intimen Aufnahmen, gelten zusätzliche Fragen. Die Regeln für gewöhnliche Textnachrichten lassen sich darauf nicht einfach übertragen.

Vor dem Posten prüfen

Überlege vor dem Teilen, welchem Zweck der Post dient. Geht es um eine öffentliche Debatte, eine Warnung oder die Dokumentation eines Vorfalls? Oder willst du vor allem die andere Person bloßstellen? Ein größerer öffentlicher Nutzen spricht eher für eine gerechtfertigte Veröffentlichung. Trotzdem musst du auch die Privatsphäre und die Erkennbarkeit der Person prüfen.

Wenn der Inhalt für dein Anliegen genügt, lass Namen, Profilbild und andere erkennbare Angaben weg. Zeige nur die Teile, die zum Verständnis nötig sind, und gib den Zusammenhang fair wieder. Eine begrenzte Weitergabe an eine zuständige Stelle oder eine unmittelbar betroffene Person kann geeigneter sein als ein öffentlicher Post. Auch sie muss zum Zweck passen und darf nicht unnötig mehr private Informationen verbreiten.

Wenn jemand deinen Chat postet

Sichere zuerst den Beitrag mit Datum, Nutzerkonto und Fundstelle. Bewahre den vollständigen Gesprächsverlauf auf, damit sich der Zusammenhang nachvollziehen lässt. Bitte die Person, die den Beitrag veröffentlicht hat, und gegebenenfalls die Plattform, ihn zu entfernen. Das garantiert keine Löschung, hält aber fest, wie du reagiert hast.

Bei einer schwerwiegenden Veröffentlichung kann man zivilrechtlich verlangen, dass sie unterlassen wird, und unter Umständen Schadensersatz fordern. Als rechtliche Grundlagen dienen unter anderem § 823 BGB und § 1004 BGB in entsprechender Anwendung. Eine Abmahnung ist ein Schreiben, in dem jemand die Veröffentlichung beanstandet und häufig verlangt, sie zu entfernen oder künftig zu unterlassen. Prüfe Forderungen und Fristen sorgfältig. Was du tun solltest, hängt vom Schreiben und vom Einzelfall ab. Wenn du eine solche Forderung erhältst oder eine weitere Verbreitung droht, ist eine persönliche anwaltliche Beratung sinnvoll.