Allgemeine Informationen nach deutschem Recht. Eine individuelle rechtliche Prüfung hängt von den Umständen Ihres Falls ab.
Wer wegen eines Posts, Kommentars, Fotos oder einer Bewertung eine Abmahnung erhält, sollte jede Forderung genau prüfen. Mit der Abmahnung erhebt die absendende Person den Vorwurf einer Rechtsverletzung und fordert meist, einen Inhalt zu entfernen oder nicht erneut zu veröffentlichen. Ein Gericht hat über den Vorwurf noch nicht entschieden.
Ob die Forderung berechtigt ist, hängt vom genauen Inhalt und seinem Zusammenhang ab. Reagieren Sie vor Ablauf der Frist oder holen Sie rechtlichen Rat ein. Die Abmahnung allein beweist weder eine Rechtsverletzung noch einen Anspruch auf Geld.
Was das Persönlichkeitsrecht schützt
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem die persönliche Ehre und die Privatsphäre. Außerdem umfasst es das Recht, über die Veröffentlichung eigener Bilder mitzubestimmen. Bei einer behaupteten Verletzung wägen Gerichte diesen Schutz mit anderen Rechten ab, etwa der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit. Das Ergebnis hängt vom konkreten Beitrag und seinem Zusammenhang ab.
Bei Äußerungen kommt es darauf an, ob eine Aussage eine überprüfbare Tatsache oder eine Meinung ausdrückt. Bei einer Tatsachenbehauptung lässt sich grundsätzlich prüfen, ob sie wahr ist. Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist regelmäßig problematisch. Auch wahre Tatsachen dürfen jedoch nicht in jedem Zusammenhang beliebig verbreitet werden. Die Art der Veröffentlichung und die betroffene Lebenssphäre spielen dabei eine Rolle. Ebenso zählen die Folgen für die betroffene Person.
Meinungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, können aber ebenfalls Grenzen überschreiten, etwa wenn sie die betroffene Person schwer herabsetzen. Bei schwerwiegenden Vorwürfen zählt zudem, wie sorgfältig die veröffentlichende Person recherchiert hat. Wenn sich der Wahrheitsgehalt einer Tatsachenbehauptung nicht klären lässt, entscheidet nicht automatisch eine Seite. Auch dann ist eine Abwägung nötig.
Für Fotos gelten eigene Regeln. Nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) darf man Fotos und andere Abbildungen einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreiten oder öffentlich zeigen. § 23 KUG sieht Ausnahmen vor, etwa für bestimmte Bilder aus dem Zeitgeschehen oder von Versammlungen. Diese Ausnahmen greifen nicht, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden. Ein Foto lässt sich daher nicht allein anhand seiner Kategorie rechtlich einordnen.

Wann Unterlassung verlangt werden kann
Mit einem Unterlassungsanspruch kann die betroffene Person verlangen, dass die andere Seite eine Verletzung künftig nicht wiederholt. Bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stützen Gerichte ihn typischerweise auf § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend in Verbindung mit § 823 BGB. Neben einer rechtswidrigen Beeinträchtigung ist grundsätzlich eine sogenannte Wiederholungsgefahr nötig. Damit ist die Gefahr gemeint, dass sich die Verletzung erneut ereignet.
Eine bereits begangene rechtswidrige Verletzung spricht in der Regel dafür, dass eine Wiederholung droht. Die Löschung eines Beitrags beendet den Anspruch deshalb nicht automatisch. Umgekehrt rechtfertigt ein früherer Streit kein pauschales Verbot für alle denkbaren künftigen Äußerungen. Das verlangte Verbot muss zur konkret beanstandeten Aussage oder Veröffentlichung passen.
Prüfen Sie deshalb, welche Aussage oder welches Bild das Schreiben genau nennt und ob es auch ähnliche Formulierungen oder andere Veröffentlichungen erfassen soll. Eine Unterlassungserklärung wirkt für die Zukunft. Ein weit gefasster Text kann daher mehr erfassen als den einzelnen Beitrag, um den es ursprünglich ging.
Forderungen getrennt prüfen
Ein Schreiben kann mehrere Forderungen enthalten. Dazu zählen etwa die Entfernung eines Inhalts oder eine Unterlassungserklärung; daneben können Anwaltskosten und eine Geldentschädigung verlangt werden. Jede Forderung braucht eine eigene rechtliche Grundlage. Ein möglicher Anspruch, eine konkrete Äußerung nicht zu wiederholen, belegt nicht automatisch einen Anspruch auf Geld oder auf Ersatz sämtlicher verlangter Kosten.
Eine Geldentschädigung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich einen schwerwiegenden Eingriff voraus. Die Beeinträchtigung muss sich zudem auf andere Weise nicht ausreichend ausgleichen lassen. Das Gericht berücksichtigt dabei alle Umstände. Die Abmahnung selbst beweist weder, dass diese Voraussetzungen vorliegen, noch dass eine bestimmte Summe geschuldet ist.
Die Anwaltskosten der absendenden Person sind nicht automatisch geschuldet, nur weil eine Anwältin oder ein Anwalt das Schreiben verfasst hat. Zu prüfen ist unter anderem, ob die anwaltliche Tätigkeit für die Rechtsverfolgung nötig war und ob die geltend gemachten Kosten tatsächlich entstanden und zu ersetzen sind. Darum sollten Sie die Kostenforderung nicht ungeprüft übernehmen.
Sonderregeln aus anderen Rechtsgebieten gelten nicht automatisch. § 13 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) betrifft Abmahnungen wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen. § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) betrifft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, etwa wenn zusätzlich Rechte am Foto selbst geltend gemacht werden. Beide Vorschriften sind keine allgemeinen Regeln für jede Auseinandersetzung um das Persönlichkeitsrecht.
Abmahnung und beanstandeten Inhalt prüfen
Legen Sie zuerst alle Unterlagen zusammen und sichern Sie den beanstandeten Inhalt, bevor Sie ihn ändern oder löschen. Speichern Sie den Wortlaut, den Veröffentlichungsort und den Zusammenhang. Bei einem Beitrag gehören dazu zum Beispiel die vollständige Seite und der vorherige Gesprächsverlauf, nicht nur ein ausgeschnittener Satz.
Prüfen Sie anschließend:
- Wer hat das Schreiben verfasst, und für wen handelt die absendende Person?
- Welche konkrete Aussage, welches Bild oder welcher Beitrag wird beanstandet?
- Welche Rechtsgrundlage nennt das Schreiben, und welche Rechte sollen verletzt sein?
- Was genau soll entfernt oder künftig unterlassen werden?
- Sind Anwaltskosten oder Geldforderungen nachvollziehbar begründet und getrennt aufgeschlüsselt?
- Welche Frist setzt das Schreiben, und wird ein gerichtliches Eilverfahren angekündigt?
Vergleichen Sie die beanstandete Passage mit dem vollständigen Kontext. Bei einer Tatsachenbehauptung sind etwa Belege und Recherche relevant. Bei einem Foto zählen unter anderem Einwilligung und Anlass. Auch der Veröffentlichungsort und mögliche Ausnahmen nach dem KUG spielen eine Rolle. Ein Hinweis auf eine mögliche Verletzung des Datenschutz- oder Urheberrechts erfordert eine zusätzliche Prüfung; diese Rechte sind nicht mit dem Persönlichkeitsrecht gleichzusetzen.

Fristen und gerichtliche Schritte
Für persönlichkeitsrechtliche Abmahnungen gibt es keine einheitliche gesetzliche Antwortfrist, die für alle Schreiben gilt. Nehmen Sie die im Schreiben genannte Frist trotzdem ernst: Wer sie verstreichen lässt, muss damit rechnen, dass die absendende Person gerichtliche Schritte einleitet. Ob die Frist angemessen ist, lässt sich nur anhand des Schreibens und der Umstände beurteilen.
Eine Abmahnung ist noch keine einstweilige Verfügung. Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Entscheidung, die ein Gericht unter den Voraussetzungen der §§ 935 und 940 Zivilprozessordnung (ZPO) erlassen kann. Droht das Schreiben ein solches Eilverfahren an, sollte die Frist nicht ohne Prüfung verstreichen. Beachten Sie gerichtliche Schreiben und die darin genannten Fristen besonders genau.
Lassen Sie das konkrete Schreiben zeitnah anwaltlich prüfen, wenn die Unterlassungserklärung weit reicht oder hohe Forderungen enthält. Das gilt auch, wenn ein gerichtliches Eilverfahren im Raum steht. Eine Erklärung ungeprüft zu unterschreiben, kann Sie länger binden als die ursprüngliche Veröffentlichung. Ebenso riskant ist es, ein Schreiben einfach zu ignorieren.


