Allgemeine Informationen nach deutschem Recht. Eine individuelle rechtliche Prüfung hängt von den Umständen Ihres Falls ab.

Das Gesetz schreibt für ein erstes Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt in Deutschland keine bestimmte Unterlagenmappe vor. Hilfreich sind eine kurze Übersicht über den Ablauf, die passenden Dokumente, bekannte Fristen und ein klares Ziel.

Ordnen Sie die Unterlagen so, dass sich der Fall schnell nachvollziehen lässt. Fehlen noch Dokumente, vereinbaren Sie den Termin trotzdem, wenn eine Frist laufen könnte.

Diese Unterlagen helfen im Anwaltsgespräch

Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt, den Sachverhalt vor dem Gespräch stichpunktartig aufzuschreiben, relevante Unterlagen mitzubringen und mögliche Zeugen zu notieren. So sehen Sie, welche Fragen noch offen sind. Sie müssen den Fall nicht selbst rechtlich einordnen.

Für den ersten Überblick genügt meist eine kurze Chronologie mit Zeitangaben und den beteiligten Personen. Ergänzen Sie, welche Schritte darauf folgten. Kennzeichnen Sie, woran Sie sich sicher erinnern und was Sie nur vermuten. Notieren Sie auch Tatsachen, die für Sie ungünstig sein könnten. Im Zivilprozess müssen Parteien ihre Erklärungen zu tatsächlichen Umständen vollständig und wahrheitsgemäß abgeben (§ 138 ZPO). Wenn Sie alles offen schildern, kann die Anwältin oder der Anwalt Risiken und mögliche Einwände besser einschätzen.

Diese Unterlagen sind häufig nützlich:

  • Schriftverkehr und Verträge: etwa Briefe, E-Mails, Nachrichten und Vereinbarungen. Dazu kommen Bescheide, Rechnungen oder Kündigungen. Notieren Sie, wann Sie ein Dokument erhalten oder verschickt haben. Heben Sie bei wichtigen Briefen auch den Umschlag auf.
  • Notizen und Belege: etwa Gesprächsnotizen, Zahlungsnachweise, Fotos oder Bildschirmaufnahmen, wenn sie den Ablauf belegen.
  • Beteiligte und Zeugen: Namen und Kontaktdaten der Beteiligten sowie eine kurze Notiz dazu, wer was selbst beobachtet oder gehört hat.
  • Fristen und Termine: Schreiben mit Frist, gerichtliche Ladungen oder behördliche Aufforderungen. Notieren Sie den Zugangstag und das Datum, bis zu dem Sie reagieren sollen.
  • Kontaktdaten und Versicherung: Ihre Anschrift und Telefonnummer sowie, soweit bekannt, die Kontaktdaten der Gegenseite. Bei einer Rechtsschutzversicherung halten Sie Versicherer, Versicherungsnummer und gegebenenfalls die Versicherungsbedingungen bereit.

Welche Dokumente wichtig sind, hängt vom Rechtsgebiet ab. Bei einem Streit über eine Kündigung sind zum Beispiel Kündigungsschreiben und Angaben zum Zugang wichtig. Bei einer Abmahnung helfen das Abmahnschreiben und die Unterlagen zum beanstandeten Verhalten, etwa eine Rechnung, ein Vertrag oder ein Beitrag im Internet. Sie müssen die Bedeutung einzelner Belege nicht selbst beurteilen. Die BRAK rät, lieber etwas mehr Unterlagen zu Ihrem Fall mitzubringen. So kann die anwaltliche Person auswählen, was wichtig ist.

Hände sortieren Dokumente in Mappen.
KI-generiertes Symbolbild

Fristen zuerst nennen

Gibt es eine Frist, erwähnen Sie sie schon bei der Kontaktaufnahme mit der Kanzlei. Warten Sie nicht, bis Ihre Unterlagen vollständig sortiert sind. Auch wenn Sie noch eine Kanzlei suchen oder das Gespräch vorbereiten, müssen Sie die Frist einhalten.

Die Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren und der konkreten Situation ab. Ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht: In den Anwendungsfällen des § 4 Kündigungsschutzgesetz muss eine Klage gegen eine schriftliche Kündigung grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Diese Frist gilt nicht pauschal für jede rechtliche Auseinandersetzung. Lassen Sie deshalb prüfen, ob eine Frist läuft und welche Handlung erforderlich ist.

Unterlagen lesbar ordnen

Sortieren Sie die Dokumente möglichst nach Datum oder Thema und machen Sie wichtige Schreiben schnell auffindbar. Wenn Sie viele Unterlagen haben, hilft eine kurze Übersicht mit deren Inhalt. Bewahren Sie wichtige Originale selbst auf und fragen Sie die Kanzlei, ob sie Kopien oder digitale Dateien benötigt. Für das erste Gespräch gibt es keine allgemeine Regel dazu, wie Sie die Unterlagen sortieren oder wie viele Kopien Sie mitbringen müssen.

Gerichtliche Verfahren haben eigene Regeln. In einem Zivilprozess müssen Schriftsätze bestimmte Angaben enthalten; für Urkunden gelten unter anderem Vorgaben in § 131 ZPO. Das sind Verfahrensregeln und keine allgemeine Packliste für das erste Beratungsgespräch. Sie müssen daher nicht vorab jedes denkbare Dokument beschaffen.

Bei fremdsprachigen Dokumenten sollten Sie die Sprache und den Inhalt, soweit Sie ihn verstehen, kurz benennen. Für das erste Gespräch ist keine allgemeine Übersetzungspflicht festgelegt. In einem Zivilprozess kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 142 Absatz 3 ZPO eine Übersetzung durch eine ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzerin beziehungsweise einen solchen Übersetzer anordnen. Fragen Sie die Kanzlei, ob eine Übersetzung für den konkreten Schritt nötig ist.

Sensible Daten übermitteln

Anwältinnen und Anwälte unterliegen der Verschwiegenheit über beruflich bekannt gewordene Tatsachen (§ 43a Absatz 2 BRAO); auch § 203 StGB schützt bestimmte Geheimnisse vor unbefugter Offenbarung. Damit ist aber nicht automatisch geklärt, wie die Kanzlei im Einzelfall mit einer unaufgeforderten Anfrage umgeht, bevor sie das Mandat annimmt.

Wenn Ihre Unterlagen besonders sensible Angaben enthalten oder sehr umfangreich sind, fragen Sie die Kanzlei, wie Sie die Unterlagen am besten übermitteln. Für eine erste Anfrage reichen oft zunächst die Namen der Beteiligten, eine knappe Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf eine mögliche Frist. Mit den Namen der Beteiligten kann die Kanzlei auch prüfen, ob ein Interessenkonflikt gegen die Übernahme des Mandats spricht.

Person prüft einen Brief neben einem Laptop.
KI-generiertes Symbolbild

Ziel und Kosten besprechen

Überlegen Sie vor dem Gespräch, welches Ergebnis Sie anstreben. Möchten Sie eine Forderung abwehren, eine Einigung erreichen, eine Kündigung prüfen lassen oder gerichtliche Schritte erwägen? Sie müssen sich nicht vorher festlegen. Eine konkrete Zielvorstellung hilft der anwaltlichen Person aber, die möglichen Wege mit Ihnen zu besprechen.

Fragen Sie außerdem, was das Gespräch und ein möglicher Auftrag kosten. Nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz soll die Anwältin oder der Anwalt bei bestimmten Beratungen auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Vereinbarung getroffen und sind Sie Verbraucher, beträgt die gesetzliche Höchstgebühr für ein erstes Beratungsgespräch 190 Euro. Für eine Beratung oder ein schriftliches Gutachten liegt die Höchstgebühr in dieser Konstellation bei jeweils 250 Euro. Umsatzsteuer und notwendige Auslagen können hinzukommen. Diese Grenzen beschreiben nicht pauschal den Preis jedes anwaltlichen Auftrags.

Wenn Sie die Beratung finanziell nicht aufbringen können, prüfen Sie, ob Beratungshilfe für Sie infrage kommt. Ob Sie Beratungshilfe bekommen, hängt unter anderem von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab. Fragen Sie die zuständige Stelle oder die Kanzlei, welche Nachweise benötigt werden.