Allgemeine Informationen nach deutschem Recht. Eine individuelle rechtliche Prüfung hängt von den Umständen Ihres Falls ab.
Wenn Sie Musik in ein selbst gedrehtes Onlinevideo einbauen, brauchen Sie die passenden Nutzungsrechte. Der Kauf des Songs oder das eigene Drehen des Videos reicht dafür nicht. Welche Rechte Sie brauchen, hängt davon ab, welches Musikstück und welche Aufnahme Sie verwenden, auf welcher Plattform Sie das Video veröffentlichen und ob Sie damit Geld verdienen oder für ein Produkt werben.
Bei bekannten Songs müssen Sie die Rechte an Musik, Liedtext und der konkreten Tonaufnahme klären. Eine Plattformlizenz gilt nur für bestimmte Nutzungen. Sie deckt nicht automatisch jede Aufnahme, geschäftliche Verwendung oder weitere Plattform ab.
Song und Aufnahme unterscheiden
Zu einem Song gehören Musik und Liedtext. Die Komponistinnen und Komponisten sowie die Autorinnen und Autoren des Textes haben Rechte an ihren Werken. Bei einem Song, den ein Musikverlag betreut, kann auch der Verlag an der Rechtevergabe beteiligt sein. Für ein Onlinevideo brauchen Sie unter anderem das Recht, die Musik in das Video zu kopieren (Vervielfältigungsrecht), und das Recht, das Video im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dieses zweite Recht betrifft Videos, die das Publikum selbst online abrufen kann.
Auch an der konkreten Aufnahme bestehen Rechte. Bei einer Originalaufnahme können die Rechte beim Label liegen. Rechte der Musikerinnen und Musiker, die darauf zu hören sind, können ebenfalls eine Rolle spielen. Die Erlaubnis für Musik und Text umfasst nicht automatisch die Rechte an der Aufnahme.
Sie brauchen außerdem die Erlaubnis, Musik und Bilder in einem Video zu verbinden. In der Musikbranche heißt sie Herstellungsrecht oder Sync-Recht. Für kommerzielle Videos müssen Sie diese Erlaubnis häufig gesondert einholen.
Wenn Sie einen Song selbst covern, können Sie die Rechte an Ihrer neuen Aufnahme selbst halten. Die Rechte an Musik und Text bleiben davon unberührt. Auch wenn Sie die Musik selbst schreiben und einspielen, sollten Sie prüfen, ob Mitwirkende, Verlag oder Label Nutzungsrechte erhalten haben.
| Geplante Nutzung | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|
| Geschützten Song in ein Video schneiden | Erlaubnis, Musik und Bild zu verbinden |
| Originalaufnahme verwenden | Zusätzlich Rechte an Aufnahme und Darbietung |
| Video online veröffentlichen | Erlaubnis für die Veröffentlichung auf der jeweiligen Plattform |
| Video auf mehreren Plattformen verbreiten | Rechte für jede Plattform und Nutzungsart |
| Video für Werbung oder ein Unternehmen einsetzen | Kommerzielle Nutzung und gegebenenfalls gesonderte Herstellungsrechte |

Plattformlizenzen richtig einordnen
Plattformen schließen Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern. Diese Verträge gelten nur für die darin genannten Nutzungen. Prüfen Sie deshalb, ob die Vereinbarung Ihren Song und die verwendete Aufnahme umfasst. Klären Sie außerdem, ob sie für den Zweck und die Plattform gilt.
YouTube: Laut GEMA brauchen private Nutzer für bestimmte Uploads von GEMA-pflichtiger Musik keine eigene GEMA-Lizenz, weil YouTube einen Vertrag mit der GEMA hat. Damit sind die Rechte an einer verwendeten Originalaufnahme nicht automatisch geklärt. Für kommerzielle Videos verlangt die GEMA, dass Sie das Herstellungsrecht beim jeweiligen Rechteinhaber einholen.
YouTube kann Musik mit seinem Content-ID-System erkennen. Danach können Rechteinhaber zum Beispiel ein Video sperren, damit Geld verdienen oder seine Nutzung verfolgen lassen. Wenn Content ID keinen Hinweis anzeigt, ist die Nutzung dadurch nicht automatisch rechtmäßig. Auch ein Anspruch über Content ID ersetzt nicht die Prüfung, welche Rechte Sie tatsächlich haben.
Instagram: Laut GEMA dürfen Sie die Musikbibliothek für persönliche, nicht gewerbliche Inhalte nutzen, wenn Sie die Musik ausschließlich auf Instagram verwenden. Auch Werbung für ein Produkt auf einem privaten Profil kann geschäftlich sein. Wenn Instagram einen Song freigibt, heißt das daher nicht, dass Sie dasselbe Video mit Musik auch auf einer anderen Plattform veröffentlichen dürfen.
TikTok: Auch bei TikTok zählt der Zweck des Videos, nicht nur der Kontotyp. Gesponserte Inhalte oder Werbung für eine Marke können geschäftlich sein, selbst wenn Sie das Konto privat führen. Für geschäftliche Inhalte verweist TikTok auf seine kommerzielle Musikbibliothek. Musik aus der allgemeinen TikTok-Bibliothek ist nicht automatisch für Werbung oder die Veröffentlichung auf anderen Plattformen freigegeben.
Wenn Sie ein Video auf mehreren Plattformen posten, prüfen Sie die Bedingungen für jede einzelne Veröffentlichung. Ein in einer App ausgewählter Song kann für die Nutzung innerhalb dieser App freigegeben sein, ohne dass die Lizenz auch den Export der fertigen Videodatei umfasst.
Private Nutzung und Öffentlichkeit trennen
Laut GEMA ist es etwas anderes, ein Video im engen persönlichen Kreis zu zeigen, etwa zu Hause mit wenigen Freunden, als es öffentlich hochzuladen. Sobald ein Publikum das Video im Internet abrufen kann, gilt das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.
Das Wort „privat“ bedeutet je nach Zusammenhang etwas anderes. Ein privates Konto macht einen öffentlichen Upload nicht zu einer privaten Vorführung. Auch sagt die Bezeichnung „privat“ allein nicht aus, ob ein Inhalt geschäftlich ist. Werbung, Sponsoring und Produktplatzierungen können für die geschäftliche Einordnung relevant sein.
Häufige Irrtümer vermeiden
Ein gekauftes oder gestreamtes Lied dürfen Sie nicht automatisch in ein Video einbauen. Der Kauf oder Zugriff auf eine Audiodatei erlaubt Ihnen in der Regel nicht, sie mit Bildern zu verbinden und das Video online zu veröffentlichen.
Auch eine kurze Einblendung ist nicht pauschal frei. Eine allgemeine Regel, nach der Musik erst ab einer bestimmten Länge lizenziert werden müsste, gibt es nicht. Ebenso ersetzt die Nennung des Songtitels oder der Künstlerinnen und Künstler keine Nutzungserlaubnis.
Die Bezeichnungen „lizenzfrei“ und „royalty-free“ sagen allein wenig aus. Prüfen Sie die Lizenz. Sie legt fest, ob Sie die Musik geschäftlich nutzen, bearbeiten und auf mehreren Plattformen veröffentlichen dürfen. Bei Creative-Commons-Lizenzen müssen Sie auch die jeweiligen Bedingungen einhalten. Dazu kann gehören, dass Sie die Urheberinnen und Urheber nennen. Diese Nennung ersetzt keine weiteren erforderlichen Rechte.

Musik mit geklärten Rechten wählen
Am einfachsten ist es, Musik zu verwenden, an der Sie selbst die Rechte halten und deren Mitwirkende der Nutzung zugestimmt haben. Bei fremder Musik bitten Sie die zuständigen Urheberinnen und Urheber, einen Verlag oder ein Label um eine schriftliche Erlaubnis. Beschreiben Sie genau, wofür Sie den Song nutzen möchten.
Musikbibliotheken sind eine weitere Möglichkeit. YouTube erklärt, dass Rechteinhaber Titel und Soundeffekte aus der eigenen Audiobibliothek nicht über Content ID beanspruchen sollen. Bei einzelnen Titeln müssen Sie trotzdem möglicherweise die Urheberinnen und Urheber nennen. Für Musik aus anderen Bibliotheken gelten die jeweiligen Lizenzen. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf eine Werbeaussage wie „kostenlos nutzbar“.
Nennen Sie in Ihrer Lizenzanfrage mindestens, wie Sie den Song nutzen möchten: das Videoformat, die Plattformen, den Veröffentlichungszeitraum, die Länder und ob Sie Werbung, Einnahmen oder Bearbeitungen planen. Bei geschäftlichen Produktionen sollten Sie schriftlich festhalten lassen, welche Rechte die Erlaubnis umfasst und wer sie erteilt.
Nutzung und Erlaubnis dokumentieren
Notieren Sie vor dem Upload, welchen Song und welche Aufnahme Sie verwenden. Halten Sie außerdem fest, wer die Rechte daran hält und auf welchen Plattformen Sie das Video veröffentlichen. Dokumentieren Sie auch, ob das Video Werbung enthält, Einnahmen erzielt oder gesponsert ist.
Bewahren Sie den Lizenzvertrag und eine schriftliche Bestätigung auf. Heben Sie auch die Rechnung und die Lizenzbedingungen auf, die zum Zeitpunkt der Nutzung galten. Bei einer Bibliothek sollten Sie auch dokumentieren, welchen Titel Sie ausgewählt haben und welche Bedingungen für diesen Titel galten. So lässt sich später nachvollziehen, worauf sich Ihre Nutzung stützt.
Einen allgemeingültigen Lizenzpreis gibt es nicht. Die Kosten hängen unter anderem vom Song, der Aufnahme und dem geplanten Einsatz ab. Auch die Zuständigkeiten unterscheiden sich: Für manche Nutzungen müssen mehrere Rechteinhaber zustimmen.
Wenn Rechte ungeklärt bleiben
Bei einer unzulässigen Nutzung können Rechteinhaber unter anderem verlangen, dass Sie das Video entfernen und den Song künftig nicht mehr verwenden. Wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, können sie außerdem Schadensersatz verlangen. Eine Abmahnung enthält häufig Forderungen und eine Frist. Was diese bedeuten, hängt vom Schreiben und den Umständen ab.
Das Urheberrechtsgesetz begrenzt unter bestimmten Voraussetzungen die Anwaltskosten, die für eine Abmahnung erstattet werden müssen. Das bedeutet weder, dass Sie Abmahnkosten immer vollständig zahlen müssen, noch, dass sie grundsätzlich entfallen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, prüfen Sie, auf welche Rechte sich der Absender beruft, was Sie künftig unterlassen sollen und welche Frist gilt. Lassen Sie sich bei Unsicherheit rechtlich beraten und ignorieren Sie das Schreiben nicht.
Plattformen können ein Video stummschalten oder sperren. Zudem können sie selbst Geld damit verdienen. Diese Maßnahmen klären nicht abschließend, ob die Nutzung nach deutschem Recht erlaubt war.

