Allgemeine Informationen nach deutschem Recht. Eine individuelle rechtliche Prüfung hängt von den Umständen Ihres Falls ab.
Bei einer Abmahnung wegen Ihres Verhaltens im Homeoffice kommt es darauf an, welche Pflicht Sie verletzt haben sollen und ob diese Pflicht für Sie galt. Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten gelten grundsätzlich auch bei der Arbeit von zu Hause. Für eine berechtigte Abmahnung braucht es mehr als den bloßen Wunsch Ihres Arbeitgebers, dass Sie im Betrieb arbeiten.
Klären Sie zuerst, welcher Arbeitsort vereinbart war und welche konkrete Anweisung Ihr Arbeitgeber gegeben hat. Prüfen Sie danach den genauen Vorwurf und die Belege sowie, ob die Abmahnung den Verstoß richtig beschreibt.
Welche Regeln für Ihren Arbeitsort gelten
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Ein Anspruch kann sich aber aus Ihrem Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Entscheidend ist, was dort zum Arbeitsort und zu einer möglichen Rückkehr in den Betrieb steht.
Ist nicht verbindlich festgelegt, wo Sie arbeiten, darf der Arbeitgeber den Arbeitsort nach § 106 Gewerbeordnung festlegen. Dabei muss er die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen. Eine Anweisung gilt also nicht automatisch, nur weil sie vom Arbeitgeber kommt. Haben Sie Homeoffice ausdrücklich vereinbart, kommt es auf den Wortlaut der Vereinbarung und mögliche Regeln für einen Widerruf an.
Wenn der Betrieb als Arbeitsort gilt und Ihr Arbeitgeber wirksam angeordnet hat, dass Sie dort arbeiten sollen, riskieren Sie eine Abmahnung, wenn Sie ohne Erlaubnis zu Hause bleiben. Ob eine Abmahnung wegen Ihres Fernbleibens berechtigt ist, hängt auch davon ab, was Sie zum Homeoffice vereinbart haben und welche konkrete Anweisung Ihr Arbeitgeber zur Rückkehr gegeben hat.
Im Alltag steht „Homeoffice“ für verschiedene Arbeitsformen. Die Arbeitsstättenverordnung nennt es Telearbeit, wenn der Arbeitgeber einen Bildschirmarbeitsplatz in Ihrer Privatwohnung einrichtet. Mobiles Arbeiten kann anders geregelt sein. Welche Arbeitsform vorliegt, ersetzt nicht die Prüfung Ihrer Vereinbarung. Die Unterscheidung kann aber für Ihre Pflichten am Arbeitsplatz zu Hause wichtig sein.

Welche Verstöße im Homeoffice abgemahnt werden
Eine Abmahnung kann sich darauf beziehen, dass Sie eine Anweisung zum Arbeitsort missachtet oder Arbeitszeiten nicht eingehalten haben. Auch das Versäumen einer verbindlichen Besprechung kann ein Grund sein. Dasselbe gilt für falsche Angaben zu Ihren Arbeitszeiten oder eine genau beschriebene, nicht erledigte Aufgabe. Die Pflicht muss klar bestanden haben und der Vorwurf muss zutreffen.
Ein allgemeiner Satz wie „Sie arbeiten im Homeoffice nicht ordnungsgemäß“ reicht für eine verständliche Abmahnung nicht aus. Der Arbeitgeber muss den Vorfall so genau beschreiben, dass Sie erkennen, wann Sie angeblich gegen welche Pflicht verstoßen haben und was Sie dabei getan haben sollen.
Eine geringe Leistung oder dass Sie am Bildschirm nicht zu sehen sind, beweist für sich allein nicht, dass Sie gar nicht gearbeitet haben. In einem Streit um die Bezahlung von Homeoffice-Arbeit prüfte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ob und wie stark eine Beschäftigte ihre Arbeitspflicht verletzt hatte. Das Gericht berücksichtigte auch belegte E-Mails und Arbeitsergebnisse. In dem Fall ging es um eine Rückforderung von Lohn, nicht direkt um die Wirksamkeit einer Abmahnung. Das Urteil legt deshalb nicht allgemein fest, wer in jedem Abmahnungsfall was beweisen muss.
Welche Anforderungen eine Abmahnung erfüllen muss
Eine Abmahnung beanstandet ein bestimmtes Verhalten und macht klar, dass eine Wiederholung arbeitsrechtliche Folgen haben kann. Sie kann später bei einer Kündigung wegen eines ähnlichen Verstoßes eine Rolle spielen. Eine Kündigung folgt daraus aber nicht automatisch.
Das Bundesarbeitsgericht nennt mehrere Gründe, warum der Arbeitgeber eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen muss. Dazu gehören eine möglicherweise zu ungenaue Abmahnung und falsche Tatsachen. Auch wenn die Abmahnung Ihr Verhalten rechtlich falsch bewertet oder unverhältnismäßig ist, muss sie entfernt werden. Prüfen Sie deshalb, ob der Vorfall stattgefunden hat und ob die beanstandete Regel damals für Sie galt.
Eine berechtigte Abmahnung muss nicht allein deshalb aus der Personalakte entfernt werden, weil einige Zeit vergangen ist. Laut Bundesarbeitsgericht kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber noch einen berechtigten Grund hat, sie aufzubewahren.
Arbeitszeitregeln gelten auch im Homeoffice
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch im Homeoffice. Grundsätzlich darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der gesetzlich vorgesehene Ausgleich erfolgt. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind grundsätzlich mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen gilt grundsätzlich eine Ruhezeit von elf Stunden.
Ob eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Arbeitszeitregeln berechtigt ist, hängt von den geltenden Vereinbarungen und Ihren tatsächlichen Arbeitszeiten ab. Der Arbeitsort allein entscheidet das nicht. Sichern Sie Zeiterfassungen, Kalender, Nachrichten und Arbeitsergebnisse. Damit können Sie den Vorwurf mit Ihren eigenen Aufzeichnungen vergleichen.

Was Sie nach einer Abmahnung tun können
Bewahren Sie die Abmahnung samt Umschlag oder Nachricht auf und notieren Sie das Datum, an dem Sie sie erhalten haben. Prüfen Sie dann vor allem diese Punkte:
- Welche Regel zum Arbeitsort galt, und durfte Ihr Arbeitgeber die konkrete Präsenz anordnen?
- Beschreibt die Abmahnung einen bestimmten Vorfall mit Datum und Umständen?
- Stimmen die Angaben zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Aufgaben oder Terminen?
- Welche Nachrichten, Zeiterfassungen oder Arbeitsergebnisse stützen Ihre Darstellung?
Sichern Sie die Belege, bevor jemand Nachrichten oder Daten löscht. Prüfen Sie jeden Vorwurf einzeln, wenn das Schreiben mehrere enthält. Sie können Ihre Sicht schriftlich darlegen und darum bitten, Ihre Gegendarstellung in die Personalakte aufzunehmen.
Sie dürfen Ihre Personalakte einsehen und ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen. Auf Ihren Wunsch muss der Arbeitgeber eine eigene Erklärung zum Inhalt der Personalakte beifügen. Gibt es einen Betriebsrat, hat er außerdem möglicherweise Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung mobiler Arbeit oder beim Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen. Das entscheidet aber nicht automatisch darüber, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist.
Wenn Ihr Arbeitgeber eine Kündigung angekündigt hat, Sie mehrere Abmahnungen erhalten haben oder es Streit über eine verbindliche Homeoffice-Vereinbarung gibt, wenden Sie sich zeitnah an den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt vom genauen Vorwurf und den geltenden Vereinbarungen ab.



